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Ausgabe 9/2025

Interview„Die Interventionelle Radiologie ist integrativer Bestandteil der modernen Medizin!“

01.09.2025
Ausgabe 9/2025
6 min. Lesedauer

Zum ersten Mal beteiligte sich die Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) in diesem Jahr an der Ausrichtung des Deutschen Röntgenkongresses (Röko). Ein Zeichen dafür, dass die Interventionelle Radiologie sich in den vergangenen 15 Jahren zu einem wichtigen Teil der modernen Medizin entwickelt hat. PD Dr. med. Cornelia L. A. Dewald ist am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der Medizinischen Hochschule Hannover Funktionsoberärztin in der Interventionellen Radiologie. Außerdem ist sie seit vergangenem Mai Mitglied des neuen DeGIR-Vorstands, der während des Röko 2025 erstmals zusammenkam. Sie leitet die Lenkungsgruppe Öffentlichkeitsarbeit und gab Ursula Katthöfer (textwiese.com) ein Interview.

QualitätssicherungQS-Vereinbarung zur Kardio-Computertomografie (CCTA) in Kraft getreten

01.09.2025
Ausgabe 9/2025
2 min. Lesedauer

Seit dem 01.01.2025 können Radiologen unter bestimmten Voraussetzungen die Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (cKHK) oder im Zusammenhang mit einem bereits geplanten operativen Eingriff am Herzen durchführen und mit der EBM-Nr. 34370 (CCTA, bewertet mit 1.285 Punkte) abrechnen. Mit Wirkung zum 01.07.2025 haben KBV und Krankenkassen die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie entsprechend angepasst (Vereinbarung bei der KBV online unter iww.de/s14267).

GOÄ-EntwurfGOÄ-Reform die Zweite – eine lange Geschichte geht weiter (Teil 2)

01.09.2025
Ausgabe 9/2025
8 min. Lesedauer

Auf dem 129. Ärztetag in Leipzig ist ein GOÄ-Reformentwurf von der Ärzteschaft verabschiedet worden, der an das Bundesgesundheitsministerium übergeben wird. In dieser Beitragsserie wird auf den Paragrafenteil der neuen GOÄ (GOÄ-E) eingegangen. In Teil 1 ging es um die § 1 GOÄ-E (Anwendungsbereich) sowie § 2 GOÄ-E (Abweichende Vereinbarung). In diesem Teil 2 werden § 4 Abs. 1 (Gebühren) und § 4 Abs. 2 (Basislabor) GOÄ-E näher beleuchtet.

WirtschaftlichkeitInterne-Zinsfuß-Methode als dynamische Methode der Investitionsrechnung

01.09.2025
Ausgabe 9/2025
3 min. Lesedauer

Für Investitionsrechnungen wird oft die interne Zinsfuß-Methode verwendet. Man bezeichnet die Rendite bzw. Effektivverzinsung, die eine Investition erbringt als internen Zinsfuß. Dieser Zinssatz wird i. d. R. mit der Mindestverzinsungsanforderung verglichen, die der Investor (hier die radiologische Praxis) an die Investition stellt. Wenn der interne Zinsfuß (r) über dieser Mindestverzinsungsanforderung liegt, dann ist die Investition vorteilhaft. Die Mindestverzinsungsanforderung stellt i. d. R. die Verzinsung dar, die am Kapitalmarkt mit den eingesetzten Mitteln zu erreichen ist.

MietrechtQuadratmetermiete: Tatsächliche Fläche ist entscheidend

01.09.2025
Ausgabe 9/2025
1 min. Lesedauer

Ist eine echte Quadratmetermiete vereinbart – etwa durch Angabe eines Mietpreises pro Quadratmeter (qm) – ist die Miete stets nach der tatsächlichen Fläche zu berechnen. Eine Flächenabweichung führt dann unabhängig vom Ausmaß zur Rückzahlung überzahlter Miete gemäß § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Urteil des Oberlandesgerichts [OLG] Dresden vom 19.03.2025, Az. 5 U 1633/24).