FrüherkennungLungenkrebs-Screening kommt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Lungenkrebs-Screening für starke Raucher als Kassenleistung beschlossen (Pressemitteilung des G-BA siehe iww.de/s13153).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Lungenkrebs-Screening für starke Raucher als Kassenleistung beschlossen (Pressemitteilung des G-BA siehe iww.de/s13153).
Der 106. Deutsche Röntgenkongress in Wiesbaden präsentierte unter dem Motto „Brücken bauen – zwischen Innovation und Nachhaltigkeit” richtungsweisende Entwicklungen in der Radiologie. Zentrale Themen waren z. B. Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) oder nachhaltige Praxiskonzepte.
Die neue Website mtr-werden.de soll junge Menschen begeistern und überzeugen, die sich eine Ausbildung als Medizinische Technolog:innen für Radiologie (MTR) vorstellen können.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.03.2025 über die Erweiterung des Leistungskatalogs für PET-/CT-Untersuchungen für alle Entitäten des aggressiven Non-Hodgkin-Lymphoms ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 04.06.2025 in Kraft getreten (siehe auch RWF Nr. 5/2025).
Die KBV hat aktuell die Honorarberichte für alle vier Quartale des Jahres 2023 vorgelegt (siehe iww.de/s13044). Danach ist der Honorarumsatz der Fachgruppe Radiologie bundesweit bei einer um rund fünf Prozent höheren Fallzahl um 5,6 Prozent bzw. rund 92 Mio. Euro gestiegen. Dies entspricht einer leichten Erhöhung des Fallwerts um 0,6 Prozent – von 81,13 Euro in 2022 auf 81,59 Euro in 2023.
Um radiologische Lehre und Forschung voranzutreiben, hat Prof. Dr. med. Thomas Vogl, Direktor der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin an der Universitätsmedizin Frankfurt, im Jahr 2024 einen Stiftungsfonds ins Leben gerufen. Der Fonds vergibt pro Jahr einen Promotionspreis von 5.000 Euro und fördert jährlich drei Doktoranden mit einem Stipendium von jeweils 10.000 Euro. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte den Stiftungsgründer nach seiner Motivation.
Das Landessozialgericht (LSG) Bayern hatte die Auswirkungen eines Berufsverbots auf Honorarkürzungen durch die KV zu beurteilen. Es ging um die Rechtmäßigkeit eines Honoraraufhebungs- und Neufestsetzungsbescheids für einen Radiologen, der wegen verschiedener Sexualstraftaten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gegen den auch ein partielles Berufsverbot verhängt worden war (Urteil vom 25.11.2024, Az. L 12 KA 38/22).