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  • Interview
    Ausgabe 11/2023

    „Ich hoffe auf viele KI-Algorithmen in den Praxen in fünf Jahren!“

    In Deutschland sterben pro Jahr etwa 10.000 Menschen an einem rupturierten Bauchaortenaneurysma. Das gemeinsame Projekt DeepRAY der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) und der Mediri GmbH soll helfen, lebensbedrohliche Erkrankungen der Bauchschlagader sicherer zu erkennen und schneller behandeln zu können. Dabei wird Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Dr. Johann Rink, Assistenzarzt an der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin und Leiter der Forschungsgruppe KI-gestützte Entscheidungssysteme an der UMM, erläutert das Projekt im Gespräch mit Ursula Katthöfer ( textwiese.com ).

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  • EBM
    Ausgabe 11/2023

    Bestrahlungsplanung: vier MRT-Sequenzen nicht mehr erforderlich

    Nach der ersten Bestimmung zum Abschnitt 34.4 des EBM umfasst eine MRT-Untersuchung die Durchführung von mindestens vier Sequenzen. Ausgenommen hiervon sind MRT-Angiografien.

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  • EBM
    Ausgabe 11/2023

    Neue Abrechnungspositionen für die PSMA-Positronenemissionstomographie

    Für die Indikationsstellung einer Therapie gegen Krebserkrankungen der Prostata mit dem Arzneimittel Pluvicto ® mittels der PSMA-Positronenemissionstomographie (PET) hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.10.2023 zwei neue Abrechnungspositionen sowie eine Kostenpauschale in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär.

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  • KBV-Honorarberichte
    Ausgabe 11/2023

    Honorarumsatz der Radiologen im 1. Halbjahr 2022 leicht gesunken

    Der Honorarumsatz der Fachgruppe der Radiologen ist im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Dies geht aus den Honorarberichten der KBV für die Quartale I/2022 und II/2022 hervor.

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  • Telematikinfrastruktur
    Ausgabe 11/2023

    TI-Pauschalen nachjustiert

    Das Bundesgesundheitsministerium hat die zum 01.07.2023 eingeführten Monatspauschalen für Arztpraxen zum Ausgleich der Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) angepasst.

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  • Mietrecht
    Ausgabe 11/2023

    Praxismietvertrag ohne Datum unterschrieben: Kündigung und schließlich Räumungsklage

    Der Praxismietvertrag sollte für niedergelassene Radiologen langfristige Sicherheit bringen. Ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelt wurde, verdeutlicht die möglichen Konsequenzen bei scheinbar geringfügigen Formfehlern. Wenn nämlich unklar ist, ob die gesetzlich vorgesehene Schriftform eines Praxismietvertrags eingehalten ist, so ist der Mietvertrag von jeder Seite ordentlich kündbar. Die erforderliche Schriftform gilt auch für Nachtragsvereinbarungen des Praxismietvertrags, mit denen beispielsweise die geänderte Größe der gemieteten Praxisräumlichkeiten abgedeckt wird. Unterzeichnen die Beteiligten den Vertrag erst nach der ordentlichen Kündigung, so kann dies den Vertrag nicht retten, weil diese Unterschrift erst ab dem Tag ihrer Unterzeichnung gilt (ex nunc) und nicht etwa rückwirkend zum Zeitpunkt des Aufsetzens der Vertragsänderung (ex tunc) (Beschluss vom 30.6.2023, Az. 2 U 27/23).

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  • Leserforum
    Ausgabe 11/2023

    CT des Beckens und Abdomens: Höchstwert nach Nr. 5369 GOÄ berechnungsfähig?

    Frage: „Kann man bei einer CT-Untersuchung des Beckens und des Abdomens den Höchstwert nach Nr. 5369 GOÄ berechnen? Oder ist die gesamte Untersuchung mit dem einmaligen Ansatz der Nr. 5372 GOÄ abgegolten?“

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 11/2023

    Äußerungen in einer privaten WhatsApp-Gruppe können den Job kosten

    Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind in diversen privaten und auch beruflichen WhatsApp-Gruppen miteinander verbunden und kommunizieren darüber. Doch auch in privaten Chatgruppen ist nicht alles erlaubt, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)zeigt: Wer sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen (BAG, Urteil vom 24.08.2023, Az. 2 AZR 17/23).

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  • Steuertipp
    Ausgabe 11/2023

    Praxisausfallversicherung: So ordnen Sie Prämien und Leistungen steuerlich richtig ein

    Viele niedergelassene Radiologen haben eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen. Doch wie sind die Prämien und Leistungen steuerlich einzuordnen? Auch wenn die Versicherung betrieblich klingt, ist genau das regelmäßig nicht der Fall. Radiologen sollten daher aufpassen und nicht ohne weitere Prüfung alle Leistungen als Betriebseinnahme versteuern. Das kann viel an Steuern kosten.

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