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Organisation

01.09.2024
6 min. Lesedauer

Hohe Kosten für radiologische Modalitäten oder Personal, Unterfinanzierung, Personalmangel bei zunehmender Fallzahl, mangelnde intersektorale sowie auch interdisziplinäre Vernetzung und viele ungenutzte Potenziale sind nur einige der zahlreichen Probleme. Die Kosten der Radiologie stehen üblicherweise im Vordergrund. Zu den Lösungsansätzen gehören die Teleradiologie, KI, Outsourcing der klinischen Radiologie an Praxen, auch Erwirtschaften von Zusatzerlösen im KV-Bereich (siehe „Chefärzte der Radiologie erkennen die Chancen der Ambulantisierung nur selten!“ in RWF, Nr. 8/2024). In Teil 1 des Beitrags geht es um die Kostenaspekte der wichtigsten Lösungsansätze.

Gebührenrecht

01.09.2024
3 min. Lesedauer

Während Kontrastmittel für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten nach KV-spezifischen Sachkostenregelungen zu fest vereinbarten Pauschalpreisen abzurechnen sind, gelten für die privatärztliche Abrechnung die üblichen Regeln der GOÄ zum Ersatz von Auslagen (§ 10 GOÄ). D. h., dass für die (formal) korrekte Abrechnung ein nicht unwesentlicher Aufwand erforderlich ist.

Liquidationsrecht

01.09.2024
3 min. Lesedauer

Die GOÄ ist ein Dauerbrenner! Bekanntermaßen wurden die Abrechnungspositionen bisher nur selten vom Gesetzgeber geändert, die GOÄ-Novelle lässt weiter auf sich warten. Die Fragen um die korrekte GOÄ-Rechnung reißen dennoch nicht ab. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen BGH-Entscheidung finden Sie in diesem Beitrag vier zentrale Punkte für eine akkurate und rechtssichere Abrechnung gemäß GOÄ, die Radiologen beim Liquidieren als Hilfe dienen sollen.

Start-up

01.09.2024
6 min. Lesedauer

Seit 2016 verleihen das Handelsblatt und die Techniker Krankenkasse den Health-i Award für digitale Innovationen. Im Jahr 2023 ging der 2. Platz an das Start-up Neo Q, dessen Software Radioreport ausgezeichnet wurde. Dr. med. Igor Toker ist Facharzt für Radiologie und Chief Medical Officer (CMO) des Unternehmens Neo Q. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn, was Radioreport kann.

Vorsorgeprogramm/Vergütung

31.07.2024
1 min. Lesedauer

Für die Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 wird der Aufschlag für den organisatorischen Overhead, der von den KVen zur Deckung ihrer und der Kosten der Kooperationsgemeinschaft einbehalten wird, von 5,47 auf 5,92 Prozent erhöht. Damit verbunden ist für den genannten Zeitraum eine leichte Erhöhung der Bewertung der EBM-Nrn. 01750, 01753, 01754, 01755 und 01759. Ab dem Jahr 2025 wird das Verfahren umgestellt, was mit geringeren Bewertungen der betreffenden Positionen einhergeht (siehe Tabelle).