GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz„Das GKV-Spargesetz ist insbesondere für radiologische Praxen existenzbedrohend!“
Trotz massiver Proteste der Ärzteverbände haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Um die Ausgaben zu begrenzen, müsse überall im Gesundheitswesen gespart werden, bei den Krankenhäusern, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Psychotherapeuten, der Pharmaindustrie und den Patienten. Was bedeutet das für die Radiologie? Wie wird sich die radiologische Versorgung durch die Sparmaßnahmen verändern? Antworten hat Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, Chefarzt des Zentrums für Radiologie und Nuklearmedizin am Klinikum Dritter Orden in München Nymphenburg. Er ist Präsident des Berufsverbands der Deutschen Radiologie (BDR, radiologenverband.de). Ursula Katthöfer (textwiese.com) führte das Interview.