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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz„Das GKV-Spargesetz ist insbesondere für radiologische Praxen existenzbedrohend!“

30.09.2026Ausgabe 10/20266min. Lesedauer

Trotz massiver Proteste der Ärzteverbände haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Um die Ausgaben zu begrenzen, müsse überall im Gesundheitswesen gespart werden, bei den Krankenhäusern, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Psychotherapeuten, der Pharmaindustrie und den Patienten. Was bedeutet das für die Radiologie? Wie wird sich die radiologische Versorgung durch die Sparmaßnahmen verändern? Antworten hat Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, Chefarzt des Zentrums für Radiologie und Nuklearmedizin am Klinikum Dritter Orden in München Nymphenburg. Er ist Präsident des Berufsverbands der Deutschen Radiologie (BDR, radiologenverband.de). Ursula Katthöfer (textwiese.com) führte das Interview.

Redaktion: Wie stark trifft das GKV-Spargesetz die Radiologie?

Prof. Helmberger: Es ist paradox: Einerseits definiert die Politik im § 75 Abs. 1a Sozialgesetzbuch V die Radiologie als systemrelevantes Fach, weil fast jede Erkrankung radiologisch abgeklärt werden muss. Andererseits soll unser Fach ein Einsparvolumen von 20 bis 30 Prozent haben. Das sehen wir nicht. Das Gros der Diagnosen, Verlaufskontrollen und Entscheidungen über Behandlungen fußt auf CT und MRT. Dennoch trägt die Radiologie am Gesamtvolumen der GKV-Ausgaben weniger als ein Prozent. Die Kosten für eine onkologische Therapie sind viel höher als die Kosten für das CT, das besagt, dass diese Therapie nicht mehr sinnstiftend ist. Dennoch soll bei der Radiologie überdurchschnittlich viel gespart werden.

Zudem betrifft sowohl die Radiologie als auch die Nuklearmedizin und die Strahlentherapie eine Änderung, die kurz vor der Verabschiedung des GKV-Spargesetzes in einer „Nacht- und Nebelaktion“ eingefügt wurde: Der Bewertungsausschuss (BA), der durch Mitglieder von KBV und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) besetzt wird, soll die EBM-Leistungen neu definieren. Das ist ein Paradigmenwechsel, weil der Gesetzgeber in die Selbstverwaltung von KBV und GKV-SV eingreift. Die dritte Absenkung kommt zum 01.01.2028, wenn die neue GOÄ in Kraft treten soll. Diese GOÄ-Reform wertet die Radiologie ebenfalls ab.

Redaktion: Wen wird es besonders hart treffen?

Prof. Helmberger: Die ambulante radiologische Versorgung wird das Spargesetz stärker zu spüren bekommen als die Abteilungen in den Kliniken. Sie sind eher von der Krankenhausreform betroffen. Wir haben wegen des GKV-Spargesetzes auf vielen Wegen versucht, mit der Politik zu sprechen und auf die Auswirkungen hinzuweisen. Doch das Bundesgesundheitsministerium verkriecht sich hinter Vorschlägen seiner Expertenkommission. Leider müssen wir feststellen, dass in der Kommission Personen sitzen, die nicht immer den Bezug zum Praxisalltag haben, um es vorsichtig auszudrücken.

Redaktion: Lassen Sie uns die Punkte im Einzelnen durchgehen. Die Bewertung des technischen Leistungsanteils im EBM wird abgesenkt. Mit welchem Honorarverlust müssen niedergelassene Radiologen etwa rechnen?

Prof. Helmberger: Dieser technische Anteil des EBM wurde im Jahr 2020 schon einmal gesenkt. Wenn wir davon ausgehen, dass technische Leistungen 80 Prozent der vergüteten Leistungen in der Radiologie ausmachen, dann führt eine Kürzung von 20 bis 30 Prozent dieser Leistungen zu etwa 25 Prozent Verlust insgesamt. Steigende Energie- und Gerätekosten sind noch nicht eingepreist. Im Gesetz steht, dass es den Beschluss des BA zur oben genannten Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM für Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie bis zum 31.03.2027 geben soll. Bis dahin ist es nicht mehr lange, zumal der BA noch andere Themen auf der Agenda hat. Wir sind deshalb längst mit der KBV in Kontakt, um unsere Forderungen nach einer ausreichenden Vergütung einzubringen.

Redaktion: Sie erwähnen Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Sind die Verluste dort ähnlich hoch?

Prof. Helmberger: Die Zielsetzung ist in allen drei Fächern die gleiche. Deshalb müssen wir als Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie geschlossen auftreten.

Redaktion: Hygienezuschläge, TSVG-Zuschläge und die Vergütung der Erstbefüllung der ePA werden gestrichen. Was wird sich wirtschaftlich besonders stark auswirken?

Prof. Helmberger: Radiologische Niederlassungen werden hauptsächlich die wegfallenden TSVG-Zuschläge spüren. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Hamburg sind über 90 Prozent der Fälle TSVG-Fälle. Als das TSVG in Kraft trat und 25 Stunden an Sprechstundenzeit vorgehalten werden mussten, haben viele Praxen in Personal und Technik wie neue KI-Systeme investiert. Sie haben sich auf die Politik verlassen und die Vergütung dieser zusätzlichen Ausgaben fest eingeplant. Jetzt fühlen sie sich von der Politik getäuscht und müssen Personal wieder entlassen. Das treibt den Frust.

Redaktion: Der Katalog extrabudgetärer Leistungen wird neu strukturiert. Was bedeutet das für die Radiologie?

Prof. Helmberger: Beim Kardio-CT haben wir noch einen Vorlauf, weil es gerade erst eingeführt wurde und zwei Jahre lang extrabudgetär vergütet wird. Paradox ist, dass auch Früherkennungsmaßnahmen wie das Mammografiescreening darunter fallen. Diese Leistungen sind präventiv, werden aber nun unter Morbidität eingepreist. Es trägt auch nicht zum Erfolg des gerade verabschiedeten Lungenkrebsscreenings bei, dass es nun budgetiert wird.

Redaktion: Wie wird sich die radiologische Versorgung durch die Sparmaßnahmen verändern?

Prof. Helmberger: Erstens wird es in den Praxen wahrscheinlich zu erheblich längeren Wartezeiten kommen. Weil zusätzliche Leistungen durch das TSVG entfallen, werden die Praxen sehr genau hinschauen, welches Budget ihnen zur Verfügung steht und nur die Leistungen anbieten, die vergütet werden.

Zweitens werden die Patienten die Notaufnahmen und Kliniken aufsuchen, weil sie nicht so lange auf die Untersuchung in der Niederlassung warten möchten. Diese Verschiebung in den stationären Bereich ist aber deutlich teurer und führt überhaupt nicht zu einer zügigen Versorgung.

Orientierungspunktwert 2027 beschlossen

Auch der Orientierungspunktwert (OW) untersteht infolge des GKV-Spargesetzes der Beitragssatzstabilität und darf im Rahmen der jährlichen Anpassung nicht stärker steigen als die Grundlohnrate. Am 23.09.2026 hat der Bewertungsausschuss den OW für 2027 beschlossen. Dieser erhöht sich für alle vertragsärztlichen Leistungen zum 01.01.2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent (OW 2026: 12,7404 Cent).

Drittens bemerken wir bereits heute, dass die Mittel für Re-Investitionen der Praxen sinken. Durch längere Standzeiten der Geräte werden technische Innovationen nicht bei den Patienten ankommen. Die Zurückhaltung bei den Investitionen in Neuanschaffungen wird sich mittelfristig auf den Medizinstandort Deutschland auswirken, weil medizintechnische Unternehmen Standorte ins Ausland verlagern. Die Pharmaindustrie ist vorangegangen, die Medizintechnik wird nachziehen.

Redaktion: Rechnet der BDR damit, dass Praxen vom Markt verschwinden?

Prof. Helmberger: Für die Radiologie als Fach ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz insbesondere in der Niederlassung existenzbedrohend. Es wird eine Marktbereinigung geben. Bereits heute beobachten wir, dass Konglomerate zunehmen, inhaber- und investorengeführt. Die kleine Zwei-Mann-Praxis wird auf Dauer nicht überleben. Wir fürchten, dass auch Praxen mit drei oder vier Teilhabern nicht mehr existieren können. Wahrscheinlich gehen sie in Konglomeraten auf. Möglich ist auch, dass Standorte schließen, zumal die Verluste aus der GOÄ-Reform hinzukommen.

Redaktion: Was empfehlen Sie der Radiologie, um das Ruder herumzureißen und Verluste auszugleichen?

Prof. Helmberger: Alle Praxen – ob inhaber- oder investorgeführt – sind bereits derart optimiert, dass sie nur ein geringes Sparpotenzial haben. Zu welchen Maßnahmen eine Praxis sich entscheidet, hängt von Zuweisungsstruktur, Größe und Standort ab. Natürlich kann man immer noch schneller untersuchen, was zulasten der Qualität geht. Leistungen auf Selbstzahlerbasis, sogenannte IGeL, werden zunehmen. Allerdings geht das bei Leistungen, die prinzipiell von der GKV abgedeckt sind, nicht ohne Weiteres. In den Niederlassungen wird ausgelotet, was juristisch möglich ist.

Auch die KVen überlegen derzeit, welche zusätzlichen Umsatzmöglichkeiten Praxen haben, nachdem sie ihre 25 Stunden an Sprechstundenzeit erfüllt haben. Die Patienten werden sich daran gewöhnen müssen, dass es bestimmte Leistungen nicht mehr zum Nulltarif gibt.

Redaktion: Wie sollte mit den Patienten über die neue Entwicklung gesprochen werden?

Prof. Helmberger: Der Ärzteschaft ist selbstverständlich klar, dass wegen der Kosten etwas passieren muss. Entweder man pumpt mehr Geld ins Gesundheitswesen oder man spart. Letzteres bedeutet, dass nicht mehr jeder Patient alles zu jeder Tages- und Nachtzeit bekommen kann. Dieser Paradigmenwechsel ist den meisten Patienten nicht bewusst. Es ist eine Selbstbedienungsmentalität entstanden. Patienten denken, sie hätten ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, also wollen sie das gezahlte Geld wieder herausbekommen.

Die Politik drückt sich darum, den Patienten klar zu sagen, wie sich der Sparkurs auswirkt. Deshalb bleibt es an uns hängen zu kommunizieren, dass es nicht immer ein CT, ein MRT und schon gar nicht mehrere an unterschiedlichen Standorten geben kann – weder in der Praxis noch in der Klinik. Einer langjährigen Patientin zu vermitteln, dass eine Untersuchung aus Kostengründen wegfällt, sorgt für Diskussionen, die unangenehm werden können. Wir finden es fast ungehörig, dass unser Sprechstundenpersonal das hauptsächlich aushalten muss.

Weiterführende Hinweise

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