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  • Vergütung
    Ausgabe 01/2019

    Kienbaum-Studie: Das Einkommen der Klinik-Radiologen ist 2018 leicht angestiegen

    Die Grundvergütung der Ärzte in der Radiologie stieg in 2018 um durchschnittlich 2,7 Prozent. Dabei stiegen die Grundgehälter von Chefärzten um durchschnittlich 2,5 Prozent. Dies sind Ergebnisse des Kienbaum-Vergütungsreports 2018 „Ärzte, Führungskräfte und Spezialisten in Krankenhäusern“, in den die Daten von 135 Krankenhäusern mit Vergütungsinformationen zu 624 nichtärztlichen Funktionen und 2.306 Ärzten eingeflossen sind.

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  • EBM
    Ausgabe 01/2019

    Samstagssprechstunde: Radiologen können die EBM-Nr. 01102 abrechnen

    Radiologen (und Strahlentherapeuten), die eine Samstagssprechstunde anbieten, können seit dem 01.01.2019 zusätzlich die EBM-Nr. 01102 berechnen, wie der Bewertungsausschuss entschieden hat.

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  • GOÄ
    Ausgabe 01/2019

    Abrechnung der Kontrastmitteleinbringung auch in Zusammenhang mit PTA/PTCA möglich

    Nach den allgemeinen Bestimmungen zu den Nrn. 5345 und 5346 GOÄ (Perkutane transluminale Angioplastie [PTA]) sowie den Nrn. 5348 und 5349 GOÄ (Perkutane transluminale coronare Angioplastie [PTCA]) sind daneben die Nrn. 350 bis 361 GOÄ für die Kontrastmitteleinbringung ausgeschlossen. Vereinzelt wird dies durch Kostenträger beanstandet. Doch das ist nicht in allen Fällen berechtigt.

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  • EBM-Reform
    Ausgabe 01/2019

    EBM soll erst 2020 geändert werden

    Der Bewertungsausschuss hat neue Fristen für die bereits seit 2012 geplante EBM-Reform beschlossen: Die geplanten Anpassungen, die sich auch auf den Fachbereich Radiologie spürbar auswirken dürften, sollen nun bis zum 30.09.2019 verabschiedet werden und ab dem 01.01.2020 gelten.

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  • Aktuelle Gesetzgebung
    Ausgabe 01/2019

    Folgen der Strahlenschutzverordnung (Teil I): Änderungen der Aufbewahrungspflichten

    Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist am 31.12.2018 in Kraft getreten und wichtiger Bestandteil des neuen Strahlenschutzrechts in Deutschland. Insbesondere für Radiologen sind damit vielfältige Pflichten verbunden. In diesem ersten Beitrag zur StrlSchV geht es um die angepassten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

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  • Interview: Kapitalinvestoren in der Radiologie
    Ausgabe 01/2019

    „Gesundheit ist kein marktgängiges Gut“

    Die Zahl der Private-Equity-Gesellschaften, die in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) investieren, steigt. Die Radiologie gehört zu den bevorzugten Fachgebieten für die Investoren. Warum der Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V. (BDR) die Entwicklung kritisch sieht, erläutert Präsident Dr. Detlef Wujciak im Interview mit Ursula Katthöfer ( www.textwiese.com ).

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  • Gesundheitsdatenschutz
    Ausgabe 01/2019

    Datenschutzbehörden prüfen Arztpraxen per Fragebogen

    Datenschutzbehörden waren bisher mit allgemeinen Ausarbeitungen zur DS-GVO, der Beratung zu individuellen Fragen und deren Beantwortung sowie der Beschwerdenbearbeitung vollends ausgelastet. Nun haben manche Aufsichtsbehörden den Schritt zu Stichprobenprüfungen beim Datenumgang vollzogen. Ungewöhnlich ist die Durchführung: Ein unscheinbarer Fragebogen wird an Arztpraxen geschickt. Radiologische Praxen können für derartige Datenschutzkontrollen besonders interessant sein.  

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