Radiologen (und Strahlentherapeuten), die eine Samstagssprechstunde anbieten, können seit dem 01.01.2019 zusätzlich die EBM-Nr. 01102 berechnen, wie der Bewertungsausschuss entschieden hat.
Anlass für diese Entscheidung ist ein vor dem Sozialgericht Marburg geschlossener Vergleich, in dem sich KBV und Krankenkassen verpflichtet haben, auch Radiologen die Abrechenbarkeit der EBM-Nr. 01102 zu ermöglichen. Dieser Vergleich wurde jetzt – unter Einbeziehung der bislang ebenfalls unberücksichtigten Fachärzte für Strahlentherapie – umgesetzt.
Nach der Leistungslegende kann die Nr. 01102 für die Inanspruchnahme an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr berechnet werden. Die Nr. 01102 ist mit 101 Punkten bzw. 10,93 Euro bewertet (Orientierungswert 2019: 10,8226 Cent). Über die Details der Vergütung (Einbeziehung in RLV, QZV, Honorarkontingent u. Ä.) entscheiden die regionalen KVen.
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