Der Bewertungsausschuss hat neue Fristen für die bereits seit 2012 geplante EBM-Reform beschlossen: Die geplanten Anpassungen, die sich auch auf den Fachbereich Radiologie spürbar auswirken dürften, sollen nun bis zum 30.09.2019 verabschiedet werden und ab dem 01.01.2020 gelten.
Der Termin für die EBM-Reform ist bereits mehrfach verschoben worden. Zuletzt sollten die EBM-Änderungen bis Ende September 2018 beschlossen werden und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die erneute Verschiebung wird damit begründet, dass die Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) berücksichtigt werden müssten.
Die geplanten Änderungen dürften auch den Bereich der Radiologie betreffen: Nach dem Entwurf des TSVG soll die Bewertung der Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil so festgelegt werden, dass die Punktzahl ab einem bestimmten Schwellenwert mit zunehmender Menge sinkt. Der Entwurf geht offenbar davon aus, dass insbesondere bei dem Einsatz von medizinisch-technischen Geräten Rationalisierungsreserven bestehen. Diese sollen zugunsten von Verbesserungen von zuwendungsorientierten ärztlichen Leistungen („sprechenden Medizin“) genutzt werden.
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