Qualitätssicherung IGenehmigungsvoraussetzungen für Fraktursonografie bei Kindern beschlossen
Seit dem 01.10.2025 kann die Fraktursonografie bei Kindern mit der EBM-Nr. 33053 (103 Punkte) abgerechnet werden (siehe Beitrag in RWF-Ausgabe 10/2025). Inzwischen haben KBV und Krankenkassen in der Qualitätssicherungsvereinbarung „Ultraschall“ auch die Voraussetzungen für die Abrechnungsgenehmigung festgelegt.