ArbeitsrechtEine despektierliche Äußerung ist eine zu viel: Kündigung eines Arztes rechtens
Leitende Radiologinnen und Radiologen haben fachlich wie menschlich innerhalb der Belegschaft eine Vorbildfunktion. Daher sollten sie im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit allen Beschäftigten respektvoll umgehen und despektierliches, sexistisches oder rassistisches Verhalten unterlassen. Schon ein Fehltritt kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das musste ein Chefarzt erfahren, der mit seiner Kündigungsschutzklage scheiterte (Arbeitsgericht [AG] Hamburg, Urteil vom 26.05.2025, Az. 3 Ca 168/24).