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QualitätssicherungKBV-Qualitätsbericht Radiologie enthält kaum Beanstandungen

05.01.2026Ausgabe 1/20262min. Lesedauer

Die KBV hat dem für die Prüfung zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ihren Bericht über die von den KVen in 2024 durchgeführten Qualitätsprüfungen Radiologie und Kernspintomografie übermittelt. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was die wesentlichen Ergebnisse des Qualitätsberichts sind.

Prüfergebnis Kernspintomografie

Im Rahmen der Routineprüfung wurden die Dokumentationen von 192 Ärzten geprüft. Dies entspricht etwa 4,4  Prozent aller abrechnenden Ärzte. In 156 Fällen lautet die Gesamtbewertung „keine Beanstandung“, in 30 Fällen „geringe Beanstandungen“, in 4 Fällen „erhebliche Beanstandungen“ und in 2 Fällen „schwerwiegende Beanstandungen“. In 96,9 Prozent der Routineprüfungen wurden somit „sehr gute bzw. gute Ergebnisse“ festgestellt, in nur 3,1 Prozent „mängelbehaftete Ergebnisse“.

Neben der Routineprüfung wurden 5 anlassbezogene Stichprobenprüfungen durchgeführt, davon in einem Fall mit dem Ergebnis erheblicher Beanstandungen. Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ betreffen

  • fehlerhafte Beurteilungen des Befunds (26,3 Prozent),
  • inadäquate Untersuchungsparameter sowie nicht fachgerechte Indikationsstellungen (jeweils 21,1 Prozent),
  • inadäquate Untersuchungsvolumina (15,8 Prozent) sowie
  • unvollständige Befundberichte, inadäquate Untersuchungsmethoden und sonstige Mängel (jeweils 5,3 Prozent).

Prüfergebnis konventionelle Radiologie

Etwas differenzierter stellt sich auch in 2024 das Prüfergebnis in der konventionellen Radiologie dar. Im Rahmen der Routineprüfung wurden die Dokumentationen von 816 Ärzten geprüft. Dies entspricht etwa 4,9 Prozent aller abrechnenden Ärzte. Der Anteil der geprüften Radiologen an den insgesamt geprüften Ärzten geht aus dem Bericht leider nicht hervor. Von den 816 geprüften Dokumentationen lautete die Gesamtbewertung

  • in 639 Fällen „keine Beanstandung“, in 148 Fällen „geringe Beanstandungen“,
  • in 11 Fällen „erhebliche Beanstandungen“ und
  • in 18 Fällen „schwerwiegende Beanstandungen“.

In 96,4 Prozent der Routineprüfungen wurden somit „sehr gute bzw. gute Ergebnisse“ festgestellt, in nur 3,6 Prozent „mängelbehaftete Ergebnisse“.

Neben der Routineprüfung wurden 34 anlassbezogene Stichprobenprüfungen bei der konventionellen Radiologie durchgeführt, davon in einem Fall mit dem Ergebnis erheblicher Beanstandungen und in 10 Fällen mit dem Ergebnis „schwerwiegende Beanstandungen“.

Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ verteilen sich auf 15 Mängelarten, am häufigsten waren dies

Bewertung durch den G-BA

In seiner Kommentierung stellt der G-BA fest, dass der Anteil von Prüfungsergebnissen in der Kernspintomografie mit Mängeln weiterhin sehr gering ist. Die Ergebnisse seien seit mindestens 10 Jahren dauerhaft sehr gut.
In der konventionellen Röntgendiagnostik sei eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr festzustellen. In den letzten Jahren zeige sich tendenziell ein leichter kontinuierlicher Rückgang der Beanstandungsquote.
  • inadäquate Einblendungen (17,1 Prozent),
  • nicht fachgerechte Indikationsstellungen (16,4 Prozent),
  • fehlende oder fehlerhafte Seitenkennzeichnungen (11 Prozent) sowie
  • unvollständige Befundberichte (10,3 Prozent).
Weiterführender Hinweis

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