PräventionMammografie-Screening soll früher starten und auch ohne Arzt ermöglicht werden
Ein Entwurf zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht eine Absenkung der unteren Altersgrenze bei der Früherkennung von Brustkrebs von 50 auf 45 Jahre vor. Begründet wird dies mit einer wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz. Danach überwiegt der Nutzen der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs die strahlenbedingten Risiken nicht nur bei Frauen von 50 bis 75 Jahren, sondern auch bei Frauen von 45 bis 49 Jahren.
Mammografie ohne Arzt „vor Ort“
Der Verordnungsentwurf sieht weiter vor, dass künftig Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung die technische Untersuchung auch dann durchführen können, wenn der aufsichtführende Arzt sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet. Dies betrifft nach der Begründung insbesondere den Einsatz in den sogenannten Mammobilen.
Voraussetzung für eine solche Durchführung ohne „Arzt vor Ort“ ist zum einen eine jederzeitige Kommunikationsmöglichkeit, die ein unmittelbares Eingreifen des aufsichtsführenden Arztes ermöglicht. Zum anderen ist ein jederzeitiger elektronischer Zugriff des aufsichtsführenden Arztes auf alle relevanten physikalisch-technischen Parameter und sämtliche digitale Bilddaten in Befundungsqualität als Bedingung im Verordnungsentwurf genannt.
Zudem muss die Person, die die Untersuchung durchführt, nachweisen können, die technische Durchführung dieser Röntgenuntersuchung bei mehr als 700 Frauen innerhalb der letzten zwölf Monate vollzogen zu haben.
Zeitschema für die Umsetzung
Sollte die Verordnung demnächst in Kraft treten, müssen zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)seine Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und der Bewertungsausschuss den EBM entsprechend anpassen. Mit einer zeitnahen Umsetzung ist daher nicht zu rechnen. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.
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