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  • Interview
    Ausgabe 10/2021

    „Ein guter Berater trägt sich selbst, weil er die Ausgaben deutlich senkt!“

    Radiologische Praxen und Abteilungen müssen erheblich in Medizintechnik investieren, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Doch was sind MRT- und CT-Geräte nach einer gewissen Zeit noch wert? Stimmen die in der Buchhaltung aufgeführten Restwerte mit den tatsächlichen Werten überein? Jörg Franz, Ing. grad., ist zertifizierter Sachverständiger für radiologische Geräte und Einrichtungen sowie für die Bewertung von Arztpraxen. Er ist Mitglied im Verband Deutscher Gutachter und Sachverständiger (DGuSV) und im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). Ferner ist er Geschäftsführer der deutschen Niederlassung des auf Radiologie spezialisierten Beratungsunternehmens Medical Systems Consulting Ltd. mit Sitz in Großbritannien. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte ihn nach Buch-, Markt- und Nutzwerten.

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  • EBM 2022
    Ausgabe 10/2021

    Orientierungswert legt um 1,275 Prozent zu

    Der erweiterte Bewertungsausschuss hat den Orientierungswert für das Jahr 2022 um 1,275 Prozent angehoben. Dieser Wert steigt damit von 11,1244 Cent im Jahr 2021 auf 11,2662 Cent. Die KBV beziffert die damit verbundene Honorarsteigerung auf ca. 540 Mio. Euro. Hinzu kommt ein Honorarvolumen von ca. 60 Mio. Euro aus der Entwicklung der Morbidität und der Demografie.

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  • COVID-19/GOÄ
    Ausgabe 10/2021

    Hygienepauschale bis Ende 2021

    Die Hygienepauschale (Nr. 245 GOÄ analog mit dem Faktor 1,0 bei unmittelbarem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt) gilt auch im Schlussquartal 2021.

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  • Leserforum GOÄ
    Ausgabe 10/2021

    PKV erkennt Berechnung selbst hergestellter Radionuklide nicht an – was tun?

    FRAGE: „Im Rahmen radiologischer Leistungen wenden wir Radionuklide an, die wir selbst hergestellt haben. Die mit der Herstellung verbundenen Kosten für Synthese und Qualitätskontrolle rechnen wir als Auslagen nach § 10 GOÄ ab. Regelmäßig verweigern Private Krankenversicherer (PKVen) die Erstattung, da kein Sachkostennachweis vorhanden sei (siehe Kasten). Wie können wir selbst hergestellte Radionuklide berechnen und welche Nachweise sind erforderlich?“

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  • Contrast Forum – Neues von Guerbet
    Ausgabe 10/2021

    Guerbet lädt ein zu einem Webinar zum Thema

    „Obesity management and need for adjusted injection protocols“ am Mi., den 6. Oktober 2021, wahlweise um 13 Uhr oder um 20 Uhr.

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  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 10/2021

    BSG bestätigt: Keine CT-Genehmigung für Nuklearmedizinerin, die auch Radiologin ist

    Eine Radiologin, die Doppelfachärztin und als Fachärztin für Nuklearmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, kann keine CT-Genehmigung erhalten. Dies gilt auch, wenn sie die rein fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Konstellation ist aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) auch nicht von grundsätzlicher Bedeutung und klärungsbedürftig. Das BSG konkretisiert die Kriterien der Abgrenzung bei qualifikationsgebundenen Abrechnungsgenehmigungen (Beschluss vom 17.03.2021, Az. B 6 KA 27/20 B ).

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  • Haftungsrecht
    Ausgabe 10/2021

    Organisationsverschulden: Chefarzt muss das Personal überwachen!

    Als medizinischer Leiter seiner Abteilung trifft einen (Radiologie-)Chefarzt besondere Verantwortung – auch haftungsrechtlich. Unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Organisationsverschuldens kann er haftbar gemacht werden, wenn es zu Fehlern des ärztlichen oder des Pflegepersonals kommt. Wie schnell ein Haftungsfall ausgelöst werden kann, wenn eine Pflegekraft gegen eine organisatorische interne Klinikregelung verstößt, zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 06.08.2020 Az. 24 U 1360/19 ).

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  • Betriebswirtschaft in der Radiologie
    Ausgabe 10/2021

    Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Praxis und Klinik (Teil 1)

    Üblicherweise wird eine Radiologin/ein Radiologe erst auf Anforderung einer klinischen Einrichtung tätig, seltener direkt durch den Patienten. Die anfordernde Einrichtung hat den Patienten untersucht und als Ergebnis eine Hypothese zur Diagnose bzw. zum klinischen Problem aufgestellt. Begleitet wird die Anforderung an die Radiologie mit einer Information zum klinischen Kontext. In Teil 1 des Beitrags geht es vor diesem Hintergrund um Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und dabei zunächst um die Optionen in einer radiologischen Praxis, also vor allem im Bereich der EBM-Abrechnungssystematik.

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