Orientierungswert legt um 1,275 Prozent zu

Der erweiterte Bewertungsausschuss hat den Orientierungswert für das Jahr 2022 um 1,275 Prozent angehoben. Dieser Wert steigt damit von 11,1244 Cent im Jahr 2021 auf 11,2662 Cent. Die KBV beziffert die damit verbundene Honorarsteigerung auf ca. 540 Mio. Euro. Hinzu kommt ein Honorarvolumen von ca. 60 Mio. Euro aus der Entwicklung der Morbidität und der Demografie.

Krankenkassen für „Nullrunde“

Der gegen die Stimmen der Krankenkassen – diese hatten eine „Nullrunde“ angeboten – gefasste Beschluss ist auch aus KBV-Sicht nicht zufriedenstellend, aber mit Blick auf die im Gesetz festgelegten Anpassungsparameter noch akzeptabel. Die KBV kritisiert, dass mit dieser auf die Kostenentwicklung vom Jahr 2019 auf 2020 bezogene Anpassung die höheren Personalkosten infolge der Ende 2020 beschlossenen Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte nicht berücksichtigt wurden.

Wartemodus bei Hygienekosten

Die Beratungen zur Kompensation der Kosten für allgemeine Hygieneaufwände, die der erweiterte Bewertungsausschuss mit 98 Mio. Euro jährlich beziffert hatte, konnten hingegen nicht abgeschlossen werden. Laut KBV ist vorgesehen, dass zum 01.01.2022 alle Praxen einen – der Höhe nach noch nicht bezifferten – Zuschuss erhalten sollen.