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  • Aktuelle Gesetzgebung
    Ausgabe 04/2019

    Der Medizinphysik-Experte bei radiologischen Verfahren nach dem neuen Strahlenschutzrecht

    Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), beide seit dem 31.12.2018 in Kraft und neue rechtliche Grundlage des nationalen Strahlenschutzrechts, haben die Rolle des Medizinphysik-Experten ausgeweitet. Bislang kam dem Medizinphysik-Experten im Wesentlichen nur im Rahmen der Strahlen- und Röntgentherapie sowie bei nuklearmedizinischen Untersuchungen Bedeutung zu.

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  • Datenschutz
    Ausgabe 04/2019

    Welche Folgen hat die DS-GVO für die Aktenvernichtung in der Praxis?

    FRAGE | Bislang habe ich noch nichts zur Vernichtung von Patientenakten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gefunden. Welche Vorgaben macht die DS-GVO hierzu?

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 04/2019

    Neues zur sachgrundlosen Befristung: Was MVZs bei der Nachbesetzung beachten müssen

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Befristung von Arbeitsverträgen geändert: Demnach darf ein Arbeitsverhältnis auch dann nicht ohne Sachgrund befristet werden, wenn die Vorbeschäftigung acht Jahre zurückliegt (Urteil vom 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16). Die Folgen sollten auch bei vertragsarztrechtlichen Nachbesetzungsverfahren beachtet werden.

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  • Qualitätssicherung
    Ausgabe 04/2019

    Stichprobenprüfung Kernspintomografie und Radiologie weiter ausgesetzt

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Stichprobenprüfungen auf Grundlage der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) und der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomografie (QBK-RL) auch für das 1. und das 2. Quartal 2019 ausgesetzt. Für die Magnetresonanztomografie der weiblichen Brust (MRM) wurde die Aussetzung für das 1. Quartal 2019 beschlossen.

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  • PET-/CT-Untersuchungen
    Ausgabe 04/2019

    Indikationsliste erweitert und QSV angepasst

    Der G-BA hatte am 18.10.2018 die Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen um das initiale Staging bei Hodgkin-Lymphomen erweitert. Die Untersuchungen können nun eingesetzt werden. Die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) wurde zudem angepasst.

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  • Privatliquidation
    Ausgabe 04/2019

    Sonografie: 3D-Zuschlag ist abrechnungsfähig

    Bei 3D-Sonografien ist der Zuschlag nach Nr. 5377 GOÄ analog oder nach Nr. 5733 GOÄ berechnungsfähig, auch wenn private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfen diese Konstellation anders beurteilen.

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  • Leserforum
    Ausgabe 04/2019

    Wie oft ist Nr. 5035 GOÄ abrechenbar?

    FRAGE | Im Rahmen der konventionellen Röntgenaufnahmen im Zuge der OP-Vorbereitung für eine Knie-TEP stellt sich Frage, wie oft die Nr. 5035 GOÄ abgerechnet werden kann. In der Regel werden hier diverse Aufnahmen in einer Ebene bei einem Patienten durchgeführt. Beispiel: Oberschenkel, Kniegelenk und Unterschenkel in einer Ebene, die wir dreimal mit Nr. 5035 abrechnen. Hinzu kommen dann noch zwei Spezialaufnahmen in jeweils einer Ebene. Eine Patella-Zielaufnahme und einmal das Knie lateral. Kann hier die Nr. 5035 für die drei Zielaufnahmen des Kniegelenks in einer Ebene nur einmal abgerechnet werden (ggf. mit Steigerung) oder wäre es möglich, die Nr. 5035 insgesamt fünfmal abzurechnen?

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  • Steuergestaltung
    Ausgabe 04/2019

    Die Umsatzsteuerbefreiung für Apparategemeinschaften

    Leistungen zwischen einer Apparategemeinschaft und ihren Gesellschaftern sind nicht nur umsatzsteuerlich nicht ganz einfach zu handhaben. Sie können auch zu massiven Problemen im Abrechnungs- und im Vertragsarztrecht führen. Im schlimmsten Fall sind der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs und eine Strafverfolgung die Folge. In steuerlicher Hinsicht sind verschiedene Gestaltungsvarianten denkbar.

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