G-BAPET/CT: Erweiterung des Leistungskatalogs bei Non-Hodgkin-Lymphomen in Kraft
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.03.2025 über die Erweiterung des Leistungskatalogs für PET-/CT-Untersuchungen für alle Entitäten des aggressiven Non-Hodgkin-Lymphoms ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 04.06.2025 in Kraft getreten (siehe auch RWF Nr. 5/2025).
Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, um eine Anpassung des EBM vorzunehmen. Eine Ergänzung der bestehenden Qualitätssicherungs-Vereinbarung ist ebenfalls vorgesehen.
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