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  • Aktuelle Gesetzgebung
    Ausgabe 09/2017

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem neuen Strahlenschutzgesetz

    Mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland – in Umsetzung europäischen Rechts – auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Für Ärzte und Zahnärzte, die Röntgendiagnostik durchführen, bedeutet dies: Die alte Röntgenverordnung (RöV) und die alte Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gehören in ihrer bisherigen Form spätestens ab dem 01.01.2019 der Vergangenheit an. Mit dem StrlSchG werden weitgehend identische Regelungen der RöV und der StrlSchV zusammengeführt und Doppelstrukturen beseitigt.

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  • GOÄ
    Ausgabe 09/2017

    Die Abrechnung der IMRT über die Analogziffer 5855 GOÄ

    In dem seit 1996 nicht mehr aktualisierten Gebührenverzeichnis des Abschnitts O IV GOÄ (Strahlentherapie) hat die moderne Intensitätmodulierte Strahlentherapie (IMRT) keine eigenständige Gebührenposition. Sie kann aber über die Nr. 5855 GOÄ analog abgerechnet werden. Dazu folgende Einzelheiten.

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  • Leserforum
    Ausgabe 09/2017

    CT-Angiographie BBA

    Frage: „Laut EBM gibt es keine Ziffer für die Abrechnung von Becken-Bein-Angiographien (BBA) in der CT. Ich würde die Untersuchung gern wie folgt abrechnen:

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  • Berufsrecht
    Ausgabe 09/2017

    Zu den Anforderungen an ein Fachgespräch zur Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz

    Dass ein Prüfungsgremium keine Verfahrensordnung besitzt, ist unerheblich, wenn sich der Ablauf des Fachkundegesprächs im Wesentlichen an den Statuten der Beklagten für Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung orientiert. Fehlende Fachkunde des Vorsitzenden schadet nicht, solange er keine Bewertung abgeben muss. Einen verfahrensrechtlichen Anspruch auf ein „Überdenken“ der Bewertung durch die Prüfer besteht nicht, weil die Prüfungsentscheidung voll gerichtlich überprüfbar ist (Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 24.11.2016, Az. 13 A 293/15).

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 09/2017

    Organisationsnot: Arztpraxis darf kranker MFA kündigen

    In einer Arztpraxis können die hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten einer MFA deren Kündigung rechtfertigen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2016, Az. 1 Sa 89/16).

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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Ausgabe 09/2017

    Tarifeinheitsgesetz schwächt Marburger Bund

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteile vom 11.07.2017, Az. 1 BvR 1571/15, Az. 1 BvR 1477/16, Az. 1  BvR 1043/16, Az. 1 BvR 2883/15, Az. 1 BvR 1588/15). Damit wird die bisherige Verhandlungsmacht des Marburger Bundes erheblich reduziert, gleichwohl das Ende von Spartengewerkschaften nicht endgültig besiegelt.

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