CT-Angiographie BBA

Frage: „Laut EBM gibt es keine Ziffer für die Abrechnung von Becken-Bein-Angiographien (BBA) in der CT. Ich würde die Untersuchung gern wie folgt abrechnen:

  • 1. 34341 CT gesamtes Abdomen, da Nierenarterien und Beckenbereich abgebildet werden.
  • 2. 34350 CT Untersuchung der Extremitäten für Oberschenkelbereich bis Knie.
  • 3. 34351 CT Untersuchung der Hand/des Fußes, da Unterschenkel bis einschließlich Fuß dargestellt wird.

Ist diese Abrechnung so möglich oder muss ich mich mit der Abdomenziffer zufrieden geben?“

Antwort: Leider ja. Im Gegensatz zu Angiographien mittels MRT (s. Kap. 34.4.7 EBM) hält der EBM für Angiographien mittels CT keine berechnungsfähigen Gebührenpositionen (GOP) vor. Im März 2005 hat die KBV eine Liste der Untersuchungen mittels bildgebender Verfahren veröffentlicht, die nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Angio-CTs wurden dabei ausdrücklich genannt. Bis heute wurde diese Beurteilung nicht revidiert.

Ggf. können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei der für den Patienten zuständigen Krankenkasse stellen, wobei allerdings fraglich ist, ob ein positiver Bescheid erfolgt. Verwiesen wird dann in der Regel darauf, dass extra für die Untersuchung der Gefäße die MRT-Angiographie in den EBM aufgenommen worden ist.