Direkt zum Inhalt
Startseite
  • Startseite
  • Aktuelle Ausgabe als PDF
  • Downloads
  • Archiv

Rubriken

  • Kassenabrechnung
  • Privatliquidation
  • Recht
  • Kooperationen
  • Praxis-/Klinikmanagement
  • Finanzen und Steuern

 

 

Ihr Browser unterstützt keine Video-Inhalte.

  • Gesundheitsdatenschutzrecht
    Ausgabe 05/2018

    Haben Sie schon einen Datenschutzbeauftragten?

    Schon im Vorfeld macht sie kräftig Wirbel: die am 25.05.2018 in Kraft tretende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie wird ergänzt durch ein parallel geltendes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wobei die DS-GVO Vorrang genießt. Für viele Arztpraxen stellt sich die Frage, ob nach den gesetzlichen Vorschriften ein interner oder externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

    [Zum Beitrag]
  • Guerbet lädt ein
    Ausgabe 05/2018

    99. Deutscher Röntgenkongress 2018 in Leipzig

    Wir laden Sie herzlich ein, vom 9. bis 11. Mai unseren Ausstellungsstand zu besuchen (Congress Center Leipzig/Messe Leipzig, Halle 2, Stand C 12).

    [Zum Beitrag]
  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 05/2018

    Labor: Änderungen bei Ausnahmekennnummern 32005 ff. für Nuklearmediziner

    In RWF Nr. 3/2018 sind die wesentlichen Änderungen für Nuklearmediziner bei der Vergütung für Laborleistungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsbonus und die Berechnung der neuen Laborbudgets dargestellt worden. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Neuerungen beim Ansatz der Labor-Ausnahmekennnummern 32005 ff.

    [Zum Beitrag]
  • Bescheinigungen, Berichte und Gutachten
    Ausgabe 05/2018

    GOÄ-Nrn. 70 – 75 – 80: Die Unterschiede sichern das Honorar

    Immer wieder wird Honorar verschenkt, weil entweder eine kurze Bescheinigung „mal eben“ abgegeben wird oder bei einer Berichtsanfrage die eine begutachtende Frage nicht erkannt wird. Was steckt hinter den Nrn. 70, 75 und 80 GOÄ?

    [Zum Beitrag]
  • Lohnsteuer
    Ausgabe 05/2018

    Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Stolperfalle beachten

    Wenn Sie die Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil tragen, liegt in der Regel kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Auf eine Ausnahme hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hingewiesen: Übernehmen Sie die Kosten nur unter der Bedingung, dass Ihr Mitarbeiter eine Prüfung besteht, wird dies als Arbeitslohn eingestuft (OFD NRW, Kurzinfo vom 25.10.2017).

    [Zum Beitrag]
  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 05/2018

    Betriebsferien in der Praxis: Das ist erlaubt

    Oft „müssen“ auch die Mitarbeiter Urlaub nehmen, wenn der Praxischef Urlaub macht. Die Praxis macht dann Betriebsferien. Diese Annahme trifft nur bedingt zu. Der folgende Beitrag stellt die maßgebliche Rechtsprechung vor und zeigt Lösungswege.

    [Zum Beitrag]
  • Abrechnung im Krankenhaus – Teil 1
    Ausgabe 05/2018

    Fallsteuerung – oder wem gehört der Fall?

    Unter der abteilungsübergreifenden Fallabrechnung des G-DRG-Systems stellt insbesondere die Zuordnung eines Behandlungsfalls zu einer Klinik oder Fachabteilung ein Problem dar. Eine Fallzuordnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch die Kosten und Erlöse des Patienten gleichermaßen zugeordnet werden. Dies ist aus klinischer Perspektive ein häufiges Missverständnis. Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, Fälle, Kosten und Erlöse differenziert zuzuordnen.

    [Zum Beitrag]

AGB und Datenschutz

AGB und Datenschutz

Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.

Cookie-Einstellungen

Impressum

Impressum

Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de

>>Weiterlesen

Kontakt zur Redaktion

Kontakt zur Redaktion

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.

>>Zum Kontaktformular

Produktinformation

Produktinformation

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.

>>Zum Kontaktformular