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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Ausgabe 03/2015

    Kein Abrechnungsbetrug: Ärzte müssen MRT-Patienten nicht persönlich „in die Röhre“ legen!

    Delegieren Ärzte die technische Ausführung im Rahmen von privatärztlichen MRT-Untersuchungen bei 3-D-Wirbelsäulenvermessungen ihrer Patienten an nichtärztliches Personal, ist das jedenfalls dann kein Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ, wenn die nicht delegierbaren ärztlichen Leistungen höchstpersönlich durchgeführt werden. Ein Anfangsverdacht für einen Abrechnungsbetrug besteht daher in solch einem Fall nicht, betonte das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Februar 2014 (Az.

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  • Guerbet informiert
    Ausgabe 03/2015

    Ergebnisse aus der Leserbefragung

    Am 9. Februar 2015 hatten wir Sie, liebe Leserinnen und Leser des RWF, per Newsletter um die Teilnahme an einer Leserbefragung gebeten. Mit der Resonanz sind wir mehr als zufrieden: Bis zum Redaktionsschluss hatten 309 Leser den Fragebogen komplett ausgefüllt, 253 davon hatten bereits in den ersten 24 Stunden reagiert. Dafür ein herzliches Dankeschön! Nachfolgend die wichtigsten Ergebnisse aus der Befragung.

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 03/2015

    Xofigo - Änderung der Nr. 17372 zum 1. April 2015

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2014 als Ergebnis des Nutzenbewertungsverfahrens die Aufnahme von Radium-223-dichlorid (Xofigo®) in die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Xofigo® wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom, symptomatischen Knochenmetastasen und ohne bekannte viszerale Metastasen. In Auswirkung dieser Entscheidung hat der Bewertungsausschuss die Leistungslegende der EBM-Nr.

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  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 03/2015

    Arzt darf zwei halbe Zulassungen haben - selbst in unterschiedlichen KV-Bezirken!

    Ein Vertragsarzt darf zwei hälftige Zulassungen an unterschiedlichen Standorten innehaben. Dies gilt selbst dann, wenn die Zulassungen in unterschiedlichen Bezirken einer KV oder KZV liegen. Maßgeblich ist allein, dass der Vertragsarzt den ihm obliegenden Präsenzpflichten nachkommt. Der restriktiven Verwaltungspraxis nahezu aller KVen erteilte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 11. Februar 2015 ausweislich der bislang vorliegenden Pressemitteilung eine klare Absage (Az. B 6 KA 11/14).

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  • Wettbewerbsrecht
    Ausgabe 03/2015

    Nicht nur für Chefärzte wichtig: Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Arbeitsverträge von Chefärzten enthalten regelmäßig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Chefarzt nach seinem Ausscheiden mit der Klinik – zum Beispiel als niedergelassener Arzt – konkurriert. Ein solches Wettbewerbsverbot setzt allerdings voraus, dass es wirksam vereinbart wurde und für den Chefarzt verbindlich ist.

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  • Sektorenübergreifende Versorgung
    Ausgabe 03/2015

    Ambulante spezialfachärztliche Versorgung – neue Wege auch für Radiologen

    Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V n.F. ist eine neue Form interdisziplinärer und zumeist sektorenübergreifender Versorgung, die mit dem alten § 116b SGB V nicht mehr viel gemein hat. Insbesondere kann die ASV nicht nur von Krankenhäusern, sondern auch von niedergelassenen Fachärzten genutzt werden. Vordergründig sollen die Patienten dabei von einer qualitativ hochwertigen interdisziplinären Versorgung profitieren.

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  • Chefarzt-Vertrag
    Ausgabe 03/2015

    Kritische Klauseln vermeiden: Regelungen zum Arbeitsort

    Verträge von Chefärzten sind seit einiger Zeit in der Diskussion. Dabei geht es oft um Bonusregelungen. Es gibt aber weit mehr Passagen, auf die der Chefarzt ein Auge werfen sollte – das gilt nicht nur für neue Verträge, sondern auch für bestehende. In einer neuen Beitragsserie seziert das RWF in loser Folge problematische Klauseln in Chefarzt-Verträgen und gibt Hinweise, was Sie als Chefarzt akzeptieren können und wo Sie intervenieren sollten. Teil 1 befasst sich mit dem Arbeitsort des Chefarztes.

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