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  • Interview
    Ausgabe 02/2023

    „Ohne Vergütung werden KI-Anwendungen zur Detektion die Ausnahme bleiben!“

    Der Künstlichen Intelligenz (KI) eilt der Ruf voraus, dass sie in der Bildgebung besser befunde als das menschliche Auge. Auch die Therapie könne durch KI gezielter und individueller werden. Dennoch wird KI im Alltag vieler Kliniken und Praxen nicht selbstverständlich genutzt. Dr. med. Johannes Haubold, Oberarzt am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie des Universitätsklinikums Essen und dort Forscher am Institut für künstliche Intelligenz in der Medizin, beobachtet die Entwicklung seit Jahren. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte ihn, wo KI sich bereits gut einsetzen lässt und wo es hakt.

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  • KI-Readiness-Check
    Ausgabe 02/2023

    Ist das Krankenhaus bereit für KI? Selbsttest von Fraunhofer

    Künstliche Intelligenz (KI) spielt nicht nur in der Radiologie, sondern in der stationären Versorgung insgesamt eine immer größere Rolle. Um Krankenhäuser auf dem Weg zum „Smart Hospital“ zu unterstützen, haben die Partner des Projekts SmartHospital.NRW einen Selbsttest entwickelt – den KI-Readiness-Check.

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  • EBM
    Ausgabe 02/2023

    Kassenabrechnung von MRT-Leistungen: 10 Antworten auf Webinar-Fragen

    Im Rahmen des Webinars „MRT-Leistungen optimal abrechnen – Tipps und Antworten von GOÄ- und EBM-Experten“ am 07.12.2022 wurden zahlreiche Abrechnungsfragen gestellt. Ein Teil davon wurde bereits während des Webinars beantwortet (zur Webinar-Aufzeichnung ). Antworten des Referenten auf zehn weitere Teilnehmerfragen zur EBM-Abrechnung von MRT-Leistungen folgen in diesem Beitrag.

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  • Rechnungsstellung
    Ausgabe 02/2023

    Doppelt bezahlte Rechnung: Ist eine Bearbeitungsgebühr zulässig?

    Frage: „Immer wieder kommt es vor, dass Selbstzahler Rechnungen doppelt bezahlen. Das Geld wird selbstverständlich zurücküberwiesen (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Kann man für den entstandenen Aufwand (Arbeitszeit) und in Anbetracht der Bankgebühren für Überweisungen eine Bearbeitungsgebühr verlangen? Wenn ja, welche rechtliche Grundlage gibt es hierfür?

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  • Haftungsrecht
    Ausgabe 02/2023

    Aufklärungsfehler: Arzt haftet nur, wenn das unzureichend aufgeklärte Risiko auch eintritt

    In Arzthaftungsprozessen geht es häufig um Aufklärungsfehler, die Patienten den Ärzten zum Vorwurf machen. Bei radiologischen Leistungen steht die Risikoaufklärung vor potenziell gefährlichen Maßnahmen im Fokus. Dass aber eine Haftung wegen eines Aufklärungsfehlers nur in Betracht kommt, wenn sich das Aufklärungsversäumnis auch tatsächlich kausal ausgewirkt hat, hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem aktuell veröffentlichten und bemerkenswerten Beschluss festgestellt (Urteil vom 16.02.2022, Az. 4 U 1481/21).

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  • Berufsrecht
    Ausgabe 02/2023

    Einzelpraxis darf sich „Zentrum“ nennen – wenn eine Spezialisierung dies rechtfertigt

    Werbung für die eigene Praxis ist heutzutage unverzichtbar, aber aufgrund der starken Regulierung auch gefährlich. Die Ärztekammern wachen über die Einhaltung der Berufsordnung und sind zuweilen der Ansicht, Werbemaßnahmen überschritten die Schwelle der zulässigen Information. Sie fällen das Verdikt der „berufswidrigen Werbung“ und untersagen diese dann. Oft sprechen sie zusätzlich Rügen aus oder verhängen sogar Geldbußen, die die Ärzte empfindlich treffen. Ein häufiger Streitpunkt ist die Bezeichnung der Praxis als „Zentrum“, insbesondere bei Einzelpraxen. Das Landesberufsgericht für Ärzte Stuttgart (LBGÄ) hat hierzu erneut Stellung bezogen und bestätigt, dass die Bezeichnung zulässig sein kann (Urteil vom 30.07.2022, Az. LBGÄ Nr. 01/2022).

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  • Kongress
    Ausgabe 02/2023

    Anmeldephase für Präsenz-Röko in Wiesbaden angelaufen

    Den 104. Deutscher Röntgenkongress wird es in diesem Jahr wieder als digitale Version sowie als Präsenz-Veranstaltung geben. Das Motto lautet „Abenteuer Forschung!“, Kongresspräsidentin ist Prof. Dr. Christiane Kuhl, Direktorin der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie an der Uniklinik RWTH Aachen. Anmeldungen sind nun auch für den Präsenzteil in Wiesbaden möglich. 

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