Sonderregelungen COVID-19Schutzschirme der KVen – 10 Antworten auf zentrale Fragen der Radiologiepraxen
Der sogenannte Rettungsschirm für Arztpraxen ist Teil des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes und soll die Arztpraxen vor bedrohlichen Folgen wegen möglicher Einnahmeausfälle infolge der Pandemie schützen. Die Regelungen betreffen unterschiedliche Teile des Honorars für Kassenpatienten und werden in den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unterschiedlich umgesetzt, und zwar im jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).