GesundheitsdatenschutzrechtDatenschutz – Jetzt wird es auch für Radiologen ernst
Im Datenschutz lauert für die Radiologen mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab dem 25.05.2018 eine große Herausforderung. Die Umsetzung einiger Vorgaben sollte man nicht auf die lange Bank schieben, sondern rechtzeitig in Angriff nehmen. Denn Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden zukünftig hart bestraft. Die DS-GVO sieht Bußgeld von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes vor – je nachdem, was höher liegt.