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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Ausgabe 03/2016

    Bundesverfassungsgericht erlaubt Zusammenarbeit von Arzt und Rechtsanwalt

    Nach § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dürfen sich Rechtsanwälte nicht mit Ärzten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Begründet wurde dieses Verbot bislang mit Gefahren für die Berufspflichten der Anwälte. Damit ist nun Schluss. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die Norm für nichtig (Urteil vom 12.1.2016, Az. 1 BvL 6/13).

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  • Leserforum EBM
    Ausgabe 03/2016

    Wann sollten radiologische Leistungen abgerechnet werden?

    Frage: „In unserer Praxis lässt es sich gelegentlich nicht anders regeln, dass wir radiologische Untersuchungen erst am Folgetag befunden können. Aufnahmen von Freitag werden manchmal auch erst am Samstag beurteilt. Im Kollegenkreis wurde kontrovers erörtert, ob die erbrachten Untersuchungen am Tag der Leistungserbringung oder erst nach der Befundung abgerechnet werden können. Was gilt?“

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  • Kurz informiert
    Ausgabe 03/2016

    PET/CT bei malignen Lymphomen völlig in der Schwebe

    Nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die PET/CT das Potenzial, eine Knochenmarksbiopsie zumindest teilweise ersetzen zu können. Für eine Richtlinie Ende 2016, in der die Eckpunkte einer Studie zur Erprobung der PET/CT in der Diagnostik maligner Lymphome (Lymphdrüsenkrebs) festgelegt werden, wird jetzt „Studiengeld“ von den Herstellern gesucht.

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  • Kurz informiert
    Ausgabe 03/2016

    Die ESUR-Guidelines

    Die European Society of Urogenital Radiology (ESUR) überarbeitet ihre Richtlinien für Kontrastmittelsicherheit regelmäßig. Sie finden die aktuelle Version 9.0 unter www.esur.org/esur-guidelines.

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  • Mammographie-Screening
    Ausgabe 03/2016

    Anpassungen beim Mammographie-Screening-Programm

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben Anpassungen beim Mammographie-Screening-Programm vorgenommen und die entsprechende Anlage 9.2 zum Bundesmantelvertrag „Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening“ überarbeitet.

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  • Leserforum GOÄ
    Ausgabe 03/2016

    Wann ist bei Nr. 5731 GOÄ ein erhöhter Satz möglich?

    Frage: „Nr. 5731 GOÄ (Ergänzende Serie[n]) ist laut GOÄ steigerbar. Da ein Mehrfachansatz bei der Mehrzahl (Serie[n]) nicht möglich ist, frage ich mich, wann ein erhöhter Satz gerechtfertigt ist. Wenn ich eine Untersuchung mit mehreren Zusatzsequenzen fahre, kann ich dann diese Ziffer steigern? Ab der wievielten Sequenz ist ein erhöhter Satz zu rechtfertigen?"

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  • Leserforum GOÄ
    Ausgabe 03/2016

    Gibt es einen Lagerkostenzuschlag für Kontrastmittel?

    Frage: „Welchen Aufschlag für Lagerung etc. kann ein niedergelassener Arzt bei Abrechnung für Kontrastmittel bei Privatpatienten ansetzen?

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  • Praxisentwicklung
    Ausgabe 03/2016

    Drei gute Gründe für die Gründung eines MVZ 2016

    Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zum 23. Juli 2015 hat der Gesetzgeber die Stellung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch neue Anreize nochmals gestärkt. Für Radiologen ist vor allem die Zukunftsfähigkeit wichtig: Ein MVZ mit Anstellungsgenehmigungen bietet immer eine größere Sicherheit für die Bindung der dort involvierten Arztsitze – und damit auch für die Rentabilität hoher Investitionen – als eine Berufsausübungsgemeinschaft von Vertragsärzten.

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  • Strafrecht
    Ausgabe 03/2016

    Ärzte und das geplante Antikorruptionsgesetz

    Verstöße gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt unterliegen schon jetzt Sanktionen. Trotzdem will der Gesetzgeber demnächst solche Verstöße zusätzlich bestrafen, indem er § 299a (Bestechlichkeit) und § 299b (Bestechung) in das Strafgesetzbuch (StGB) einfügt.

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  • Patientenrechtegesetz
    Ausgabe 03/2016

    Der Arzt ist zur „negativen Auskunft“ verpflichtet

    Wenn ein Arzt von seinem Patienten nach einem möglichen Behandlungsfehler gefragt wird, so muss er ihm zumindest antworten, auch wenn ihm kein Fehler bekannt ist. Der Arzt ist damit zu einer „negativen Auskunft“ verpflichtet (Oberlandesgericht [OLG] Oldenburg, Beschluss vom 25.8.2015, Az. 5 W 35/15).

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  • Strahlenschutz
    Ausgabe 03/2016

    Krankenkasse muss vollstationäre Radiojodtherapie bei Schilddrüsenvergrößerung zahlen

    Krankenkassen sind verpflichtet, die Behandlungskosten für eine vollstationär erbrachte Radiojodtherapie bei Struma nodosa zu begleichen. Denn diese medizinisch notwendige Therapie darf strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.11.2015, Az. B 1 KR 18/15 R).

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