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  • Interview
    Ausgabe 01/2022

    „Die hohen Umsätze machen radiologische Praxen für private Investoren interessant!“

    Quo vadis, Radiologie? Diese Frage stellt sich im Zeitalter kapitalstarker Finanzinvestoren, die zunehmend in die Praxislandschaft eingreifen. Radiologen betrachten diese Entwicklung teilweise mit Sorge. Sie sehen die qualitätsgesicherte radiologische Versorgung in Gefahr. Zu den Mahnern gehört Prof. Dr. Hermann Helmberger, Chefarzt des Zentrums für Radiologie und Nuklearmedizin am Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg und Mitglied des Bundesvorstands im Berufsverband Deutscher Radiologen (BDR). Gegenüber Ursula Katthöfer (textwiese.com) erläuterte er seine Position.

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  • KV-Honorar
    Ausgabe 01/2022

    Zuschlag für allgemeine Hygienekosten

    Alle Vertragsarztpraxen erhalten seit dem 01.01.2022 einen Zuschlag als Ausgleich für allgemeine Hygienekosten. Das beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss am 15.11.2021 gegen die Stimmen der Krankenkassen und beendete damit die jahrelange Hängepartie.

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  • Arzthaftung
    Ausgabe 01/2022

    Dokumentationssoftware veraltet – Arzt haftet!

    Die Verwendung von Software, bei der nachträgliche Änderungen in der Patientendokumentation nicht kenntlich gemacht werden, ist unzulässig. Den dokumentierten Behandlungen oder sonstigen Maßnahmen kann keine Indizwirkung für ein tatsächliches Erbringen zugesprochen werden (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 27.04.2021, Az. VI ZR 84/19 ).

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 01/2022

    Wenn die Rufbereitschaft vom Direktionsrecht gedeckt ist – Optionen für Klinik-Radiologen

    Gehört die Leistung von Rufbereitschaftsdiensten zum Berufsbild des betroffenen Arbeitnehmers – wie dies z. B. bei Klinik-Radiologen der Fall sein kann – so ist die Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten grundsätzlich vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht i. S. d. § 106 Gewerbeordnung (GewO) gedeckt. Dies entschied im Falle einer Anästhesie-Krankenschwester das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 23.07.2021, Az. 3 Sa 28/21 ).

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 01/2022

    Vorsicht Falle: Elektronische Signatur hebt Befristung im Arbeitsvertrag auf

    Gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Grundsätzlich können auch elektronische Signaturen diesem Schriftformerfordernis genügen. Doch Vorsicht ist geboten: Eine elektronische Signatur erfüllt dieses Erfordernis jedenfalls dann nicht, wenn diese unter Verwendung eines Systems ohne eine nach Art. 26 der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO) erforderliche Zertifizierung erstellt wurde. Zu diesem Ergebnis kommt das Arbeitsgericht (AG) Berlin – und aus dem als befristet gedachten Arbeitsverhältnis wurde ein unbefristetes (Urteil vom 28.09.2021, Az. 36 Ca 15296/20 ).

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  • Statistik für 2019
    Ausgabe 01/2022

    Hohe Einnahmen und Aufwendungen in Radiologie-Praxen

    Eine umfangreiche Auswertung des Statistischen Bundesamts ( Destatis ) zu den Kostenstrukturen in deutschen Arztpraxen 2019 zeigt, dass in Radiologie-Praxen sowohl die Einnahmen als auch die Aufwendungen deutlich über dem Durchschnitt liegen.

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  • Wirtschaftlichkeit
    Ausgabe 01/2022

    Wichtige Kennzahlen für die radiologische Großpraxis

    Jede Arztpraxis benötigt Kennzahlen. Diese helfen dem Praxismanagement, die festgelegten Ziele zu verfolgen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, Schwachstellen in der Praxis zu erkennen und Verbesserungen für die Zukunft anzusteuern. Bei Kennzahlen geht es nicht nur um das Finanzwesen, sondern beispielsweise auch um die Zufriedenheit der Patienten und Mitarbeiter, die Qualität der Praxis und um den Ablauf der Prozesse. In diesem Beitrag stehen die finanziellen Kennzahlen im Vordergrund.

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