Selbstzahlerleistungen„Mit IGeL kann die Radiologie neue Versorgungsmodelle entwickeln!“
Während des Röko2026 lud das Forum Niedergelassene Radiologie der DRG (Funrad) zu einem interaktiven Diskussionsforum ein. In einer „Sprechstunde Niederlassung“ ging es um „Honorar ohne Grenzen - IGeLn and beyond“. Dr. med. Ulrike Engelmayer, Fachärztin für Diagnostische Radiologie und Inhaberin des Radiologie Zentrums Schwabmünchen, hielt den Impulsvortrag. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte sie nach den Erlösmodellen bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Redaktion: IGeL spielen für die Umsätze radiologischer Niederlassungen bisher eine geringe Rolle. Woran liegt das?
Dr. Engelmayer: Wir Radiologinnen und Radiologen konnten nur begrenzt IGeL anbieten, da die meisten radiologischen Leistungen Bestandteil des EBM sind und darüber hinaus für die Anwendung ionisierender Strahlen eine rechtfertigende Indikation vorliegen muss. Der rechtliche Rahmen, der das Sozialgesetzbuch (SGB) V, das Heilmittelwerbegesetz, die Muster-Berufsordnung, die GOÄ und den EBM umfasst, muss beachtet werden.
Redaktion: Warum werden IGeL jetzt für die Radiologie interessant?
Dr. Engelmayer: Das Gesundheitssystem und die Vergütung werden sich neu sortieren. Mit der GOÄneu und den Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung werden unsere Umsätze nicht wachsen. Bereits heute werden aufgrund der reduzierten Auszahlungsquoten nur 65 bis 85 Prozent der erbrachten Leistungen vergütet. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der radiologischen Diagnostik ist gefährdet.
Redaktion: Sind Patienten denn bereit, für IGeL in der Radiologie Geld in die Hand zu nehmen?
Dr. Engelmayer: Sie werden in Zukunft mehr für ihre Gesundheit bezahlen müssen als bisher. Studien zufolge sind sie bereits heute dazu bereit, Geld für – vermeintlich – gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Nahrungsergänzung und Fitness auszugeben, wollen aber gleichzeitig keine höheren Krankenkassenbeiträge bezahlen. Es ist deshalb sinnvoll, jetzt Nischen im Gesundheitsmarkt aufzutun und neue Versorgungsmodelle zu entwickeln, um die ambulante radiologische Versorgung langfristig leistungsfähig und zukunftsfest zu halten und Fehlversorgung, späte Diagnosen und unnötige Behandlungskosten zu verhindern. Unsere Ansätze umfassen neben der Primärversorgung Gesundheitsförderung und Prävention. Mithilfe von IGeL können wir patientenzentrierte Angebote schaffen.
Redaktion: Welche Angebote können das sein?
Dr. Engelmayer: Ich sehe drei Krankheitsspektren, die hohe Kosten verursachen: Erstens Frailty und Osteoporose. Zu einem „Vitalitäts-Check“ kann die Messung von Knochendichte, Muskelmasse und Fettverteilung zählen. Zweitens Brain Health und Demenz. Der „Neuro-Check“ kann Volumetrie, Mikroangiopathie und Aneurysma-Detektion umfassen. Und drittens das kardiometabolische Risiko, das im „Stoffwechsel- und Herz-Check“ aus beispielsweise Koronarkalk, Brustarterienkalk und Leberfett dargestellt wird. Die Checks ließen sich als Einzelleistung oder Gesamtpaket anbieten.
Redaktion: Hieße das, auf Gesundheitstrends aufzuspringen?
Dr. Engelmayer: Ich sehe das nicht als Lifestyle-Medizin, sondern als Longevity im positiven Sinn. Vielleicht gelingt es uns sogar, gemeinsam mit der Hausärzteschaft neue Versorgungskonzepte zur Prävention oder im Rahmen der Primärversorgung zu etablieren. So wird die Radiologie zum Bindeglied zwischen Haus- und Facharztmedizin – weg von der organbezogenen und hin zur symptombezogenen Diagnostik, z. B. bei kardinalen Leitsymptomen wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen. Wir könnten Handlungspfade für die Erstdiagnostik von Gelenkbeschwerden, von unspezifischen neurologischen Symptomen oder bei Verdacht auf ein Tumorleiden entwickeln. Dafür sind starke Radiologie-Netzwerke wichtig, wie z. B. die Radiologie Initiative Bayern, die sich als Mitglied der Radiologengruppe 20 (RG20) regional für die berufspolitischen Belange von uns Radiologen einsetzt.
Redaktion: Wie machen Sie auf Ihr IGeL-Untersuchungsangebot aufmerksam?
Dr. Engelmayer: Das Marketing ist aufwendig. Es bieten sich Videos im Wartezimmer, die Praxishomepage, Flyer und Aufklärungsgespräche an. Investoren und große Praxiskonsortien tun sich leichter, weil sie Maßnahmen zentral steuern und flächendeckend umsetzen können. Inhabergeführte Praxen können dem etwas entgegensetzen, indem sie sich vernetzen und Wissen bündeln, so wie wir das z. B. in Bayern innerhalb des Verbunds der Radiologisch-Nuklearmedizinischen Zentren (VRNZ) tun. Gerade die Einführung von IGeL bietet eine gute Gelegenheit zum Informationsaustausch.
Redaktion: Kommen Patienten von sich aus wegen IGeL auf Sie zu?
Dr. Engelmayer: Nehmen wir das Beispiel der Hirnvolumenmessung: Bei Verdacht auf Demenz haben Angehörige oft einen hohen Leidensdruck und nehmen die IGeL in Anspruch, um ggf. eine höhere Pflegestufe beantragen zu können. Neurologen schicken uns Patienten, um zwischen Antriebsarmut bei Altersdepression oder Demenz unterscheiden zu können. Wenn Patienten wegen Konzentrationsschwäche oder Vergesslichkeit zur MRT kommen, kann die IGeL einen Zusatznutzen haben. Allerdings ist Fingerspitzengefühl erforderlich, Patienten jüngeren Alters auf die Messung des Hirnvolumens anzusprechen, da viele dies automatisch mit einer Demenz assoziieren. Die Akzeptanz von IGeL hat viel mit dem individuellen Empfinden zu tun.
Redaktion: Gibt es auch bei anderen Untersuchungen Synergien, die sich als IGeL nutzen ließen?
Dr. Engelmayer: Beim Rumpf-CT, z. B. zur Abklärung einer Standardfrage oder zum Tumorstaging, kann die Knochendichte mittels KI gemessen werden und Anhaltspunkte geben, ob eine Osteoporose vorliegt. Bei der Mammografie lässt sich über den Brustarterienkalk auf das Risiko von Arteriosklerose schließen. Bei der Bauch-MRT kann das Leberfett Hinweise auf eine Stoffwechselerkrankung liefern. Als Radiologen müssen wir entscheiden, welche KI wir als IGeL nutzen wollen. Einerseits macht KI die Bildbefundung effizienter, etwa bei der Auszählung von Läsionsherden bei MS-Patienten. Andererseits wertet sie Metadaten aus und liefert Zusatzinformationen, beispielsweise bei der Knochendichtemessung oder Hirnvolumetrie. Dadurch verbessert KI nicht nur die Befundqualität, sondern schafft einen zusätzlichen diagnostischen Mehrwert.
Redaktion: Was geschieht, wenn Sie einen Befund entdecken, der eine Weiterbehandlung erfordert?
Dr. Engelmayer: Dann muss ich den Patienten im Gespräch und ggf. den Zuweiser im Befund über die weiteren Schritte informieren, damit die geeignete Therapie eingeleitet wird. Dafür muss ich mir neues Wissen aneignen und die Befunde richtig einordnen. Dieses Wissen aufzubauen, ist aufwendig. Auch hier können sich perspektivisch Expertennetzwerke gegenseitig unterstützen.
Redaktion: Lassen Sie uns zur Vergütung der IGeL kommen. Was kostet eine IGeL?
Dr. Engelmayer: Sofern die Leistung im EBM abgebildet ist und eine Abrechnungsgenehmigung für die Leistung vorliegt, darf die Leistung gesetzlich Versicherten nicht als IGeL angeboten werden. Liegt keine Abrechnungsgenehmigung, z. B. für die Knochendichtemessung, vor, ist eine IGeL möglich. Auch die Hirnvolumetrie hat (noch) keine eigenständige Position im EBM. Wir können aber kein Honorar nach Gusto festsetzen, sondern müssen uns an der GOÄ orientieren. Abzuziehen vom Umsatz sind die Lizenzgebühr oder das Pay-per-Use-Bezahlmodell, was an den KI-Anbieter abgeführt wird.
Redaktion: Zu jedem neuen Angebot gehören Anfangsinvestitionen. Welche sind es bei IGeL?
Dr. Engelmayer: Zunächst muss man sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und einen Aufklärungsbogen sowie eine Einwilligungserklärung entwerfen. Denn wir müssen den Patienten bei jeder IGeL ausreichend informieren. Dabei muss transparent erläutert werden, dass wir beispielsweise bei einer Knochendichtemessung im CT Röntgenstrahlen anwenden und welche Aussagekraft die Untersuchung besitzt. Der Patient muss sich freiwillig für die Untersuchung entscheiden können und schriftlich einwilligen. Aufwendig sind auch die erforderlichen IT-Installationen, da es noch keine einheitlichen Datenstandards und zu wenig Interoperabilität der Systeme gibt. Zu den administrativen Aufgaben gehört ferner, die Rechnungsstellung einzurichten. Hierfür muss das Personal geschult und der Abrechnungsprozess unter Einbindung des Steuerbüros etabliert werden.
Redaktion: Wie nehmen Sie Ihr Praxisteam mit?
Dr. Engelmayer: Ein Teil des Teams hatte anfangs Hemmungen, IGeL anzubieten. Die Mitarbeitenden verstehen sich nicht als Verkäufer, sondern wollen Patienten behandeln. Die Akzeptanz stieg, als sie den diagnostischen und therapeutischen Mehrwert der Untersuchung erkannten. Doch es bleibt ein schmaler Grat. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass wir Ärzte sind. Deshalb finde ich es sinnvoll, IGeL und Präventionsmedizin zu verknüpfen oder in die Primärversorgung einzubinden. IGeL bieten uns die Chance, beim Patienten als Diagnostiker aufzutreten, die digital akquirierte Daten nachhaltig verarbeiten.
Redaktion: Wie schnell können Patienten, die eine IGeL wünschen, einen Termin bekommen?
Dr. Engelmayer: IGeL sind häufig zeitnah realisierbar bzw. können im Rahmen der geplanten Untersuchung abgebildet werden.
- IGeL-Mustervertrag im Downloadbereich von rwf-online.de
- „Rechnungen früh erstellen – konsequent mahnen!“, in RWF Nr. 3/2026
- „Leserforum: Inwieweit darf ein IGeL-Vertrag vereinfacht werden?“, RWF Nr. 7/2025
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