Ärztetag-BeschlussGOÄ-Reform belastet die Radiologie
Im Vorfeld des 129. Deutschen Ärztetags Ende Mai in Leipzig kochte die Diskussion um eine GOÄ-Reform hoch. Unter Top IV stand die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf der Tagesordnung. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. Klaus Reinhardt, erwartete im Vorfeld, dass der Ärztetag das „vorliegende Konsenskonstrukt“ der BÄK und des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) „positiv bescheide“. Und so kam es: Der 129. Ärztetag stimmte der GOÄ-Reform zu. Nun sei die Politik an der Reihe, so BÄK-Präsident Dr. Reinhardt. Der Berufsverband der Deutschen Radiologie e. V. (BDR) befürchtet für Radiologinnen und Radiologen erhebliche Honorareinbußen durch die GOÄ-Reform.
Wie bereits in RWF-Ausgabe Nr. 05/2025 berichtet, („Radiologie-Verbände gegen Abstimmung zur GOÄ beim Ärztetag“), hatten die Radiologie-Verbände eine Kampagne mit dem Ziel initiiert, eine Abstimmung zur GOÄ-Reform auf dem Ärztetag zu verhindern – vergeblich. Immerhin konnten einige Details noch verbessert werden.
Prof. Konstantin Nikolaou (Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft [DRG]) und Prof. Hermann Helmberger (Präsident des BDR) gelten als Hauptinitiatoren der Kampagne. Wie Prof. Helmberger im Vorfeld erklärt hatte, war der Gesprächsbedarf von Fach zu Fach unterschiedlich. Es sei gar nicht das Ziel der Initiative gewesen, alle unterschiedlichen Kritikpunkte der einzelnen Fächer genau darzustellen. Man habe aber gespürt, dass es die Notwendigkeit und den Willen gegeben habe, noch einmal gemeinsam mit anderen Verbänden und Fachgesellschaften öffentlich zu artikulieren, dass es in der Fachärzteschaft durchaus divergierende Ansichten zum neuen GOÄ-Entwurf gab und dass sich viele nicht ausreichend darin vertreten fühlten. Auch auf dem Röntgenkongress (Röko), der parallel zum Ärztetag Ende Mai in Wiesbaden stattfand, war die GOÄ-Reform das Thema zahlreicher Foren.
- Eine Auflistung mit zahlreichen Informationen und Kommentaren rund um die GOÄ-Reform finden Sie kompakt zusammengefasst beim BDR online unter iww.de/s13008.
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