StrafrechtEinkaufsvorteile beim Kontrastmittelbezug – Strafbarkeitsrisiken vermeiden
Vorrangig soll das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen den Wettbewerb im Gesundheitswesen und das Vertrauen der Patienten in die Integrität ärztlicher Entscheidungen schützen. Allerdings findet Wettbewerb im Gesundheitswesen nur punktuell statt. Zu erwarten ist deshalb, dass vor allem solche Verhaltensweisen einer strafrechtlichen Sanktionierung zugeführt werden, die entgegen den Steuerungs- und Ordnungsmechanismen des Gesundheitswesens der eigennützigen Bereicherung dienen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit mit der Realisierung von Einkaufsvorteilen bei der Beschaffung von Kontrastmitteln durch vertragsärztlich tätige Radiologen Strafbarkeitsrisiken verbunden sein können.