von Dipl.-Kfm. Steuerberater Dirk Klinkenberg, CURATOR GmbH, Spezialkanzlei für Heilberufe, Bergisch-Gladbach, curator.de
Neben einem günstigen Zinssatz (s. RWF Nr. 05/2019 ), der Wahl der Tilgungsmethode und der Steuerung der Laufzeit (s. RWF Nr. 06/2019 ) sollten Sie bei Finanzierungen in Ihrer Praxis weitere Aspekte unbedingt berücksichtigen. So ist aus steuerlichen Gründen die Abstimmung mit privaten Finanzierungen von Bedeutung. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie sich extern beraten lassen sollten.
Existiert neben der Praxisfinanzierung auch eine private Finanzierung (z. B. für ein Eigenheim), sollten die Tilgungsgeschwindigkeiten dieser beiden Finanzierungen aufeinander abgestimmt werden. Da die Zinsen für die Praxisfinanzierung im Gegensatz zur Eigenheimfinanzierung steuerlich geltend gemacht werden können, sollte zuerst die Eigenheimfinanzierung getilgt werden, bevor mit der Tilgung der Praxisfinanzierung begonnen wird.
Auch wenn die Steuerung der Tilgungen in der Praxis in dieser absoluten Form nicht möglich sein wird, sollte man diesen Aspekt immer im Auge haben. Gerade wenn beide Finanzierungen bei einer Bank aufgenommen werden, bieten sich hier gute Gestaltungsmöglichkeiten. Führt eine zu ehrgeizige Tilgung des Eigenheims zu sog. Überentnahmen, sodass laufende Sollzinsen in der Praxis entstehen, wird diese Gestaltung durch § 4 Abs. 4a EStG begrenzt. Eine genaue Berechnung dazu kann ein Steuerberater erstellen.
Zum Thema Finanzierungen sollte jeder Unternehmer und damit auch jeder Arzt über ein Grundwissen verfügen. Eine Praxisfinanzierung ohne externe Beratung zu organisieren, ist möglich. Die finanzierende (Haus-)Bank hat auch ein Interesse daran, dass die Finanzierung „funktioniert“ und steht als Berater zur Verfügung.Zwei Punkte sollten Sie bei Ihren Überlegungen jedoch nicht vergessen:
Beide Punkte sind hier nicht als Kritik an Banken zu verstehen. Die (Haus-) Bank kann aber nur begrenzt als unabhängiger Berater im Sinne des Arztes agieren, da sie ein Wirtschaftsunternehmen ist und als solches ein Gewinnmaximierungsinteresse verfolgt. Darum ist es ratsam, einen fachkundigen Berater hinzuzuziehen, der gegen Honorar die Interessen des Arztes vertritt. Neben einer möglichen Zinsersparnis hat die Vermeidung von potenziellen Liquiditätsfallen oft existenzielle Bedeutung und stellt einen weiteren hohen Wert dar. Ein guter Berater sollte auf sich vereinen:
Fazit |
Der Zinssatz der Praxisfinanzierung ist nicht der wichtigste Aspekt. Zwar ist ein zu hoher Zinssatz wirtschaftlich sehr ärgerlich, führt aber in aller Regel nicht zu existenziellen Problemen. Eine schlechte Finanzierungsstruktur kann durch zu hohe Liquiditätsbelastungen aber genau dies auslösen. Die Komplexität der zu beachtenden Aspekte und ihre Wechselwirkung untereinander sind deutlich höher als man zunächst denkt und machen einen professionellen Berater an der Seite des Arztes oft unverzichtbar. Steuerberater haben sich im Finanzierungsbereich eine hohe Kompetenz angeeignet, weil sie aufgrund ihrer Neutralität und Unabhängigkeit die natürlichen Ansprechpartner ihrer Mandanten sind. Sie können insbesondere im Verhältnis Arzt – Bank als Interessenvertreter des Arztes zu guten Lösungen beitragen. |
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