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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 07/2017

    Bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ist PET/CT jetzt Kassenleistung

    Radiologen und Nuklearmediziner, die bestimmte Anforderungen erfüllen und über eine Abrechnungsgenehmigung ihrer KV verfügen, können jetzt auch bei GKV-Versicherten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ein PET/CT durchführen (Gemeinsamer Bundesausschuss [G-BA], Beschluss in Kraft seit dem 07.06.2017).

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  • GOÄ-Abrechnung
    Ausgabe 07/2017

    So wird ein Arztbrief korrekt abgerechnet

    Die Abrechenbarkeit der Nr. 75 GOÄ (Arztbrief) wirft unter Ärzten aller Fachgebiete häufig Fragen auf. Hier ein Überblick, wie Sie (radiologische) Arztberichte korrekt abrechnen.

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  • Aktuelle Studie
    Ausgabe 07/2017

    Gesundheitswesen erfordert moderne Diagnosegeräte

    Siemens Financial Services (SFS) hat neue Forschungsergebnisse veröffentlicht, die hervorheben, wie wichtig es ist, bei der bildgebenden Diagnostik weltweit Mindeststandards zu erfüllen. Nachdem die Gesundheitssysteme weltweit unter finanziellem Druck stehen, konzentrieren sich die strategischen Ansätze im Gesundheitsmanagement auf Präventionsmaßnahmen. Bildgebende Diagnostik kann einen strategischen Beitrag zur Präventionsmedizin und zur optimierten Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen leisten und bietet eine klare Kapitalrendite.

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  • Leserforum
    Ausgabe 07/2017

    Einweisungspflicht nach der MPBetreibV bei Darmrohren?

    Frage: „Wir haben eine Frage zu dem Artikel ‚Diese Änderungen der Medizinproduktebetreiberverordnung sind praxisrelevant‘ aus RWF Nr. 4/2017 . Auf Seite 2 im ‚Praxishinweis Einweisung‘ steht, dass die Einweisungspflicht auch z. B. für Darmrohre gilt. Wo kann man diese Information genau nachlesen? In der Anlage 1 der MPBetreibV steht das so explizit nicht drin.“

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  • Beihilferecht
    Ausgabe 07/2017

    Eine periradikuläre CT-gesteuerte Steroidapplikation ist nicht beihilfefähig

    Eine periradikuläre CT-gesteuerte Steroidapplikation ist nicht beihilfefähig. Zwar kann ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, auch wenn ärztliche Leistungen – wie die CT-gesteuerte Steroidapplikation – nicht in den Beihilfeverordnungen (als ganz oder teilweise von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen) genannt sind. Das Fehlen eines Ausschlusses bedeutet aber nur, dass es für die Beihilfefähigkeit (allein) auf die medizinische Notwendigkeit und damit darauf ankommt, ob die Behandlungsmethode wissenschaftlich allgemein anerkannt ist (Verwaltungsgericht [VG] Würzburg, Urteil vom 27.09.2016, Az. W 1 K 14.900 ).

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  • Mietrecht
    Ausgabe 07/2017

    Das bedeutet ein Optionsrecht in einem Arztpraxis-Mietvertrag

    Neben Vorkaufs- oder Ankaufsrechten finden sich in einigen Mietverträgen über Arztpraxen (= Geschäftsraummietverträge) auch Optionsrechte. Gesetzlich nicht geregelt existieren Optionen in Mietverträgen in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Hier ein Überblick über die Mietverlängerungs- und Kaufoptionen.

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  • Zukunftskonzepte
    Ausgabe 07/2017

    Loten Sie die Chancen einer Kooperation aus

    Mittlerweile gibt es sowohl im rein ambulanten Bereich als auch im Bereich ambulant-stationär neben dem klassischen Verkauf/Kauf einer Einzelpraxis eine Vielzahl an unterschiedlichen Nachfolgemodellen, Kooperationsformen sowie Anstellungsmöglichkeiten. Hier ein aktueller Überblick, worauf Sie bei den einzelnen Gestaltungen unter rechtlichen Gesichtspunkten achten sollten.

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