GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzSo werden Radiologen nach dem aktuellen Gesetzentwurf beim KV-Honorar getroffen
Der Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30.03.2026 mit 66 Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 enthält auch eine für radiologische Praxen bedeutsame Empfehlung: Vorgeschlagen wird eine Absenkung der EBM-Bewertung im Bereich der technischen Leistungen um 20 bis 30 Prozent. Zur Überprüfung vorgeschlagen sind die Fachgruppen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Im Kabinettsentwurf für das Spargesetz findet sich diese Empfehlung nicht wieder.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch dieser heikle Prüfauftrag im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch relevant wird.
Und auch diejenigen Änderungen in der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, die im Kabinettsentwurf vom 30.04.2026 enthalten sind, betreffen die Radiologinnen und Radiologen. Vorgesehen sind unter anderem:
- Streichung der Zuschläge auf die Konsiliarpauschalen für die Vermittlung dringender Facharzttermine durch Hausärzte und die Vermittlung durch die Terminservicestelle
- Ende extrabudgetärer Vergütung der Leistungen in Vermittlungsfällen
- Begrenzung der Steigerung der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) und des Orientierungswerts durch den Vorrang des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
- Begrenzung des Ausgabenzuwachses für Leistungen der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) und Vorgaben zur Vergütung von Leistungen mit dem Orientierungswert
- Wegfall der Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA; EBM-Nrn. 01431, 01647, 01648)
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