Logo: Radiologen Wirtschaftsforum
Newsletter abonnieren

EBM 2026NFDM: Pauschale (Nr. 01641) fällt Ende 2025 weg – neue Einzelleistung (Nr. 01643) kommt

31.10.2025Ausgabe 11/20252min. Lesedauer

Seit 2018 enthält der EBM drei Abrechnungspositionen im Zusammenhang mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM). Die EBM-Nr. 01640 für die Anlage, die Nr. 01641 für die Überprüfung und Aktualisierung sowie die Nr. 01642 für das Löschen des Notfalldatensatzes. Der Bewertungsausschuss hat zum 01.01.2026 die Nr. 01641 aus dem EBM gestrichen und durch die neue Nr. 01643 ersetzt – mit einigen Änderungen für das Arzthonorar.

Die neue Nr. 01643 im Überblick

Die ab 2026 gültige Nr. 01643 ist für die Aktualisierung des Notfalldatensatzes konzipiert, und zwar als Einzelleistung statt als Pauschalleistung (Leistungslegende siehe Kasten zu EBM-Nr. 01643).

EBM-Nr. 01643 (bewertet mit 39 Punkten)

Leistungslegende
Aktualisierung eines Notfalldatensatzes gemäß Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Aktualisierung medizinisch relevanter Informationen im Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einschließlich des Auslesens des gespeicherten Notfalldatensatzes und der Übertragung des aktualisierten Notfalldatensatzes auf die eGK des Patienten und/oder
  • erstmalige Anlage eines Notfalldatensatzes mit ausschließlichen Eintragungen von Kommunikationsdaten (Versichertendaten, Angaben zu behandelnden Ärzten, Eintragungen zu im Notfall zu kontaktierenden Personen) und Übertragung auf die eGK des Patienten und/oder
  • Übertragung des in der Vertragsarztpraxis bestehenden Notfalldatensatzes, z. B. bei einem Austausch oder Verlust der eGK des Patienten.
einmal im Krankheitsfall
  • Erläuterung der Aktualisierung des Notfalldatensatzes gegenüber dem Patienten und/oder der betreuenden Person;

Hintergrund der Umstellung

Mit der Nr. 01641 wird noch bis zum 31.12.2025 bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen die Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Notfalldatensatzes auf der eGK als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale vergütet. Dies erfolgt im Sinne einer Mischkalkulation und unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Behandlungsfall tatsächlich eine Überprüfung und/oder Aktualisierung erfolgt. Die Zusetzung erfolgt automatisch durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Nr. 01641 ist derzeit mit 4 Punkten bzw. 0,50 Euro bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Ab dem 01.01.2026 wird diese pauschale Vergütung durch eine Einzelleistungsvergütung mit der Nr. 01643 ersetzt. Die Nr. 01643 ist nur berechnungsfähig, wenn eine Aktualisierung des Notfalldatensatzes auch tatsächlich erfolgt. Zudem kann die Nr. 01643 nur einmal im Krankheitsfall (aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) berechnet werden.

Die Pauschalvergütung für die Anlage des Notfalldatensatzes (Nr. 01641) auf eine Einzelleistungsvergütung (Nr. 01643) erfolgt, weil sich der Notfalldatensatz in der vertragsärztlichen Versorgung nicht wie erwartet verbreitet hat. Nach den Abrechnungsdaten der KVen wurde bislang für lediglich rund 2,3 Mio. Patienten ein Notfalldatensatz angelegt und damit deutlich weniger als prognostiziert.

(ID:50595214)