PräventionLungenkrebs-Screening für Raucher kommt im Jahr 2026 – Informationen für Radiologen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.06.2025 ein neues Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie beschlossen. Diese Früherkennung wird im Jahr 2026 eine Kassenleistung. Wir informieren Sie in diesem Beitrag zu den wesentlichen Inhalten des Screenings.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis
Anspruch auf Teilnahme an diesem Früherkennungsprogramm haben Versicherte mit starkem Zigarettenkonsum im Alter zwischen 50 und 75 Jahren.
Der „starke Zigarettenkonsum“ ist wie folgt definiert:
- Der Zigarettenkonsum erstreckt sich über Dauer von mindestens 25 Jahren ohne Unterbrechung.
- Der Zigarettenkonsum dauert noch an oder ist vor weniger als 10 Jahren beendet worden.
- Der Umfang des Zigarettenkonsums beträgt mindestens 15 Packungsjahre (ein Packungsjahr entspricht dem täglichen Konsum von 20 Zigaretten über ein Jahr lang).
Der Ablauf der Früherkennung
Der (Haus-)Arzt erfragt bei dem Versicherten Dauer und Umfang des Zigarettenkonsums und informiert mithilfe einer Versicherteninformation über dieses Programm. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, erfolgt eine Überweisung an einen qualifizierten Radiologen (Erstbefunder). Dieser führt eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomografie (LDCT) durch.
Bei einem unauffälligen Befund ist eine erneute Screening-Untersuchung nach zwölf Monaten möglich.
Ist der Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, hat der Radiologe einen weiteren Radiologen (Zweitbefunder) zur gemeinsamen Beurteilung der Aufnahmen hinzuzuziehen. Bei einem kontrollbedürftigen Befund wird dem Versicherten die nächste Früherkennungsuntersuchung bereits vor Ablauf von zwölf Monaten empfohlen. Bei einem abklärungsbedürftigen Befund mit hoher Wahrscheinlichkeit von Lungenkrebs erfolgt eine weitere – kurative – Abklärung.
Die Qualifikationsanforderungen an überweisende (Haus-)Ärzte
Zur Befunderhebung und Überweisung an Radiologen berechtigt sind Vertragsärzte mit den Fachgebietsbezeichnungen
- Innere Medizin,
- Allgemeinmedizin oder
- Arbeitsmedizin.
Zusätzlich erforderlich ist die Teilnahme an einer von einer Landesärztekammer gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer anerkannten Fortbildung.
Die Qualifikationsanforderungen an Erst- und Zweitbefunder
Die Erst- und Zweitbefunder müssen bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, wenn sie am Lungenkrebs-Screening in der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Hierzu zählen bestimmte Fallzahlen (als Eingangsvoraussetzung und im Verlauf) sowie die Teilnahme an einer von einer Landesärztekammer gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer anerkannten Fortbildung.
Erstbefunder müssen darüber hinaus eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einem Zweitbefunder nachweisen. Zweitbefunder müssen zudem an einer Einrichtung tätig sein, die auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisiert ist.
Der weitere Zeitplan
Der Beschluss des G-BA wird jetzt vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und – sofern er nicht beanstandet wird – im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zudem wird vom G-BA noch eine Versicherteninformation erarbeitet. Der G-BA geht davon aus, dass das Früherkennungsangebot dann im April 2026 starten kann.
- G-BA-Beschluss zur Einführung einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomografie bei Rauchern vom 18.06.2025 online unter iww.de/s13256
(ID:50482409)
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