EBM 2025Videosprechstunde jetzt auch für Nuklear- mediziner möglich
Seit dem 01.04.2025 können auch Nuklearmediziner Videosprechstunden nach dem EBM abrechnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.
Abrechnungsfähig sind in diesem Zusammenhang der Technikzuschlag nach der EBM-Nr. 01450 (40 Punkte) sowie der Authentifizierungszuschlag bei unbekannten Patienten nach der EBM-Nr. 01444 (10 Punkte).
Merke |
Zu beachten ist, dass bei der EBM-Nr. 01450 für den Technikzuschlag ein Höchstwert pro Arzt und Quartal von aktuell 1.899 Punkten gilt, das entspricht maximal 44 Ansetzungen diese Position. Ab dem 01.07.2025 wird der Höchstwert jedoch auf nur noch 700 Punkte reduziert (entspricht dann 17 Ansetzungen je Arzt und Quartal). |
Falls im Behandlungsfall ausschließlich ein Kontakt im Rahmen der Videosprechstunde stattfindet, ist die nuklearmedizinische Konsiliarpauschale nach der EBM-Nr. 17210 mit einem Abschlag von 20 Prozent berechnungsfähig. Der Behandlungsfall ist dann in der Abrechnung mit der Nr. 88220 zu kennzeichnen.
- Weitere Details zum Thema „Videosprechstunde“ bei der KBV unter iww.de/s12828
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