Statistik/BetriebswirtschaftBWL-Analyse der Destatis-Zahlen für Radiologiepraxen zeigt vulnerables System
Von Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte im Sommer 2026 die Finanzstatistik fachärztlicher Praxen für das Berichtsjahr 2024 (Pressemitteilung von Destatis online unter iww.de/s16337). Auf den ersten Blick suggerieren die Daten ein deutliches Wachstum: Radiologie-, Nuklearmedizin- und Strahlentherapiepraxen erzielten im Schnitt 3,675 Millionen Euro Einnahmen je Praxis. Doch die tiefgehende betriebswirtschaftliche Analyse offenbart ein hochgradig vulnerables System. Das liegt vor allem am hohen Kapitalbedarf der Praxen.
Aufwand steigt stärker als Ertrag
Steigende Aufwendungen in Höhe von durchschnittlich 2,388 Millionen Euro je Praxiseinheit laut Destatis sowie ein enormer Personalapparat von fast 27 Beschäftigten je Praxis verdeutlichen, dass es sich bei radiologischen Praxen um kapitalintensive High-Tech-Betriebe handelt – das hat Auswirkungen auf die Margen.
Der Kennzahlenvergleich mit dem Gesamtdurchschnitt aller Arztpraxen macht dies deutlich. So sind die Aufwendungen der Radiologiepraxen im Jahr 2024 mit plus 13,3 Prozent stärker angestiegen als die Einnahmen (+11,5 Prozent).
Destatis-Daten für 2024 & 2023: Betriebswirtschaftlicher Kennzahlenvergleich | |||
Kennzahl | Arztpraxen im Gesamtdurchschnitt | Praxen der Radiologie / Nuklearmedizin / Strahlentherapie | Faktor / Delta |
Durchschnittliche Einnahmen | 854.000 Euro | 3.675.000 Euro | ca. 4,3-fach höher |
Einnahmen-Zuwachs im Vergleich zu 2023 | +6,2 Prozent | +11,5 Prozent | Überproportionaler Zuwachs |
Durchschnittliche Aufwendungen | 516.000 Euro | 2.388.000 Euro | ca. 4,6-fach höher |
Aufwendungszuwachs im Vergleich zu 2023 | +4,7 Prozent | +13,3 Prozent | deutlich stärker steigende Kosten |
Ø tätige Personen (30.09.2024) | 9,9 Personen | 26,9 Personen | ca. 2,7-fach höher |
Investitionsbeispiel einer durchschnittlichen Radiologiepraxis
Um die durchschnittlichen Einnahmen von rund 3,675 Millionen Euro zu erwirtschaften, muss eine radiologische Praxis im Vorfeld einen massiven Kapitaleinsatz im siebenstelligen Bereich leisten.
Kalkuliert man einen typischen Mittelstandsbetrieb, eine Einzel- oder kleine Gemeinschaftspraxis mit einem Kernspintomografen (MRT 1,5 Tesla), einem Computertomografen (CT) und digitaler Röntgentechnik, ergibt sich folgender Kapitalbedarf:
Radiologie-spezifische medizintechnische Ausstattung:
- MRT-Anlage (1,5 Tesla, inkl. Kryo- staten/Helium): ca. 750.000 Euro
- CT-Anlage (Mehrzeilen-CT): ca. 350.000 Euro
- Röntgen- /Durchleuchtungsarbeitsplatz: ca. 150.000 Euro
Infrastruktur bauliche Maßnahmen:
- Faradayscher Käfig (MRT-Kabine), Strahlenschutz, Klimatechnik, Umbau: ca. 350.000 Euro
- Praxis-IT, RIS/PACS & medizintechnische Peripherie: ca. 150.000 Euro
- Kassensitz/Goodwill (je nach Region): ca. 150.000 Euro
Gesamtinvestition (Brutto-CapEx [capital expenditure]):
1.900.000 Euro
Laufende Betriebskosten p. a., ausgehend von den Destatis-Durchschnittswerten (Aufwendungen in Höhe von 2.388.000 Euro)
- Personalkosten (ca. 26,9 Mitarbeitende inkl. MTR, MFA, Physiker): ca. 45 Prozent der Aufwendungen, ca. 1.075.000 Euro
- Geräte-Wartungsverträge (Full-Service-Verträge mit Herstellern): ca. 12 Prozent, ca. 285.000 Euro
- Energie, Klima, Helium-Nachfüllung & Miete: ca. 10 Prozent, ca. 240.000 Euro
- Abschreibungen (AfA auf Großgeräte über 7 bis 10 Jahre): ca. 15 Prozent, ca. 360.000 Euro
- Praxisbedarf, Kontrastmittel, Verwaltung, Versicherungen, Steuerberatung: ca. 18 Prozent, ca. 428.000 Euro
Summe Aufwendungen p. a. (OpEx [operating expenditures]): 2.388.000 Euro
Cashflow- und Renditebetrachtung
Die Einnahmen betragen im Durchschnitt nach den Daten von Destatis 3.675.000 Euro p. a. abzüglich der jährlichen Aufwendungen in Höhe von 2.388.000 Euro ergibt sich ein Operativer Überschuss (vor Steuern / vor den Einnahmen aus Privatliquidation): 1.287.000 Euro.
In diesen Aufwendungen schlagen die kalkulatorischen Abschreibungen und teils Kredittilgungen für die 1,9 Millionen Euro (Gesamtinvestition) erheblich durch. Nach Steuern und Kapitaldienst bleibt ein freier Cashflow, der bei veränderten Honorarbedingungen wie durch das ab dem 01.01.2027 greifende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen, nicht zwangsläufig positiv.
Berechtigte Warnungen des Berufsverbands
Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) warnt daher nicht umsonst seit Jahren vor einer wirtschaftlichen Erosion der inhabergeführten Radiologie. Ein Abgleich seiner historischen Thesen mit der realen Wirtschaftslage im Jahr 2026 zeigt eine hohe Treffsicherheit. So warnte der BDR bereits im Jahr 2022, dass die nominal hohen Millionen-Umsätze der Radiologie renditeorientierte Investoren anlocken, die durch Skaleneffekte in größeren MVZ-Ketten versuchen werden, die Gewinnspannen weiter zu optimieren. Inzwischen hat sich die Konsolidierung hin zu investorengeführten Großstrukturen fortgesetzt und beschleunigt.
Auch die Prognose, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würde zu verdeckten Honorarkürzungen von bis zu 25 Prozent führen, hat sich konkretisiert. Im Herbst 2026 sieht sich die Radiologie mit der direkten Umsetzung von Absenkungen des technischen EBM-Anteils konfrontiert, und das bei gleichzeitig stark gestiegenen Energie-, Wartungs- und Tarifpersonalkosten. Die Politik hat sich wie prognostiziert nicht an der Realität der Fixkostenrechnung orientiert.
Auch die erwartete Selektion lukrativer Leistungen und die Schließung von Verlustbereichen wie der Durchleuchtung sind eingetreten. Der BDR hatte 2022 vorausgesagt, dass Investoren und unter Druck geratene Praxen sich auf hochprofitable Großgeräte konzentrieren und aufwendige, aber unterfinanzierte Basisleistungen wie Durchleuchtungen abstoßen würden, die dann an Kliniken hängen bleiben.
Die eingetretene Realität spiegelt genau dies wider: Krankenhäuser klagen über eine Überlastung der Notaufnahmen und Spezialambulanzen, da niedergelassene Kapazitäten für Kassenpatienten rationiert und unrentable Spezialuntersuchungen aus dem ambulanten Portfolio gestrichen werden.
Quo vadis, betriebswirtschaftliche Zukunft?
Die Destatis-Zahlen für 2024 dokumentieren vor diesen Hintergründen betrachtet also kein „strahlendes Rekordergebnis“, sondern verweisen stattdessen eher auf das Erreichen einer kritischen Belastungsgrenze. Denn die Kombination aus 1,9 Millionen Euro Initialinvestition, 13,3 Prozent Kostensteigerung und politisch forcierten Honorardeckelungen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) bringt inhabergeführte High-Tech-Radiologiepraxen wirtschaftlich erheblich unter Druck.
Weitere Strukturdaten begleiten und untermauern diese Entwicklungen. Laut BÄK-Daten sind niedergelassene, freiberufliche Radiologen im Durchschnitt deutlich älter als ihre Kollegen im Krankenhaus. Rund 75 Prozent der niedergelassenen Radiologen sind über 50 Jahre alt, rund 35 Prozent über 60 Jahre.
Die BÄK und ergänzende KBV-Daten zeigen einen Trend weg von der klassischen Einzel- oder Gemeinschaftspraxis hin zum Angestelltenverhältnis. Von rund 4.600 Radiologen im vertragsärztlichen System ist ein beachtlicher Teil fest angestellt – vor allem in MVZ. Jedes MVZ mit radiologischem Schwerpunkt beschäftigt im Schnitt knapp fünf Radiologen.
GKV-Belastung und hoher Zukunftsinvestitionsbedarf
Obwohl niedergelassene Radiologen, Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner nur knapp drei Prozent aller Vertragsärzte ausmachen, verantworten sie einen substanziellen Anteil der ärztlichen GKV-Gesamtvergütung (historisch über 6,9 Prozent). Dies macht das Fach besonders anfällig für politische Budgetsperren, da Einsparungen hier überproportional ins Gewicht fallen.
Hinzu kommt, dass künstliche Intelligenz (KI) und Computer-Aided Diagnosis (CAD) zwar helfen werden, die Bilderflut bei Routinediagnosen schneller zu bewältigen und Befundungszeiten zu verkürzen. Die Implementierung der erforderlichen Tools und die dafür nötige sichere Daten-Infrastruktur erfordern jedoch massive Investitionen. Kleinere Praxen können diesen Anschluss oft nicht halten, was den Konzentrationsprozess zugunsten größerer Praxisstrukturen und Ketten-MVZ stützt.
- „Destatis legt Finanzstatistik 2024 für Arztpraxen vor“, in RWF Nr. 10/2026
- „GOÄ-Reform würde der Radiologie erhebliche Erlösminderungen bescheren“, in RWF Nr. 7/2026
- „Radiologie-Reinerträge haben 2023 zugelegt“, in RWF Nr. 3/2026
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