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IGES-Studie GOÄ-Reform würde der Radiologie erhebliche Erlösminderungen bescheren

30.06.2026Ausgabe 7/20262min. Lesedauer

Im Mai 2025 wurde der Entwurf der GOÄ-Reform vom Deutschen Ärztetag verabschiedet (GOÄ-E). Doch nicht alle Facharztrichtungen waren dafür. Insbesondere die Vertreter der Radiologinnen und Radiologen stimmten angesichts deutlicher Honorarkürzungen für radiologische Leistungen dagegen. Nach Einschätzung der drei radiologischen Verbände BDR, DRG und DGIR kämen mit dem Entwurf der GOÄ-E auf die Radiologie im Schnitt Honorareinbußen um 29 Prozent zu. Nun haben DRG und BDR gemeinsam das IGES-Institut aus Berlin mit einer umfassenden Auswirkungsanalyse dieser Honorareinbußen beauftragt. Die Ergebnisse zeigen deutliche Erlösminderungen.

Abwertung technischer Leistungen

Die Bundesregierung hat die GOÄ-Reform auf der Agenda. Zuletzt erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, dass das Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren Ende 2026 beginnen soll. Eine neue GOÄ könnte dann Anfang 2028 in Kraft treten. Der aktuelle Entwurf enthält ein grundlegend überarbeitetes Leistungsverzeichnis mit neuen Ge-bühren. Wesentliches Ziel der GOÄ-Reform bestand in einer relativen Besserstellung der Vergütung von patientenbezogenen Gesprächsleistungen. Dieser Aufwertung stehen Abwertungen technischer Leistungen gegenüber. Hiervon wäre speziell der Leistungsbereich Radiologie betroffen.

Ergebnis der Szenarienanalyse für Radiologiepraxen

Für Radiologiepraxen wurden im Ergebnis der Szenarien-Analyse „Auswirkungen der GOÄ-Reform auf die Radiologie“ (die IGES-Studie steht im Downloadbereich von RWF-online zur Verfügung) die höheren Erlöseinbußen infolge der geplanten GOÄ-Reform ermittelt. Die Erlöse der dabei im Fokus stehenden CT- und MRT-Leistungen, auf die das Gros der GOÄ-Umsätze entfällt, würden um knapp 36 Prozent sinken. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Kapitalkosten (Zinsen) würde für den Großteil der Praxen das wirtschaftliches Ergebnis negativ werden, so das Fazit der IGES-Untersuchung.

Ergebnis für Radiologieabteilungen in Kliniken

Für die Radiologie-Fachabteilungen in Krankenhäusern wurden die Erlöseinbußen infolge der geplanten GOÄ-Novellierung auf rund 25 Prozent geschätzt, wobei dieses Minus je nach Kliniktyp zwischen etwa 23 und 27 Prozent schwankt.

Für BDR und DRG bestätigt die Analyse damit die erheblichen Risiken für Investitionsfähigkeit, Innovationskraft und Versorgungssicherheit. Der Entwurf sei „nicht nur nicht auskömmlich vergütet, sondern auch versorgungsgefährdend“. Die Verbände fordern eine substanzielle Korrektur der geplanten Abwertung technischer Leistungen sowie die Einführung eines Überweisungs- und Qualifikationsvorbehalts, um Fehlanreize durch Selbstzuweisung und qualitative Defizite zu vermeiden.

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