Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes„Wir müssen die Patienten stärker an den Gesundheitskosten beteiligen!“
Am 16.04.2026 erschien der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; seit dem 30.04.2026 liegt auch der Kabinettsentwurf vor). In der Radiologie regt sich Widerstand. So warnt die Radiologengruppe 2020 (RG20, rg20.org) – ein deutschlandweiter Verbund radiologischer und nuklearmedizinischer Praxen – die Einsparungen würden die flächendeckende Versorgung mit moderner Bildgebung gefährden. Prof. Dr. med. Henrik Michaely ist Facharzt für Radiologie. Er ist im Vorstand der RG20 für Strategie und Politik zuständig und im Vorstand des Berufsverbands der Deutschen Radiologie e. V. (BDR) Schriftführer. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit ihm.
Redaktion: Der Gesetzentwurf wurde Ende April von der Bundesregierung beschlossen. Es geht um Änderungen bei Krankenversicherungsbeiträgen, Zuzahlungen, Rabatten, ambulante und stationäre Versorgung sowie Pflege. Woran stört die RG20 sich besonders?
Prof. Michaely: Gehen wir zuvor einen Schritt zurück: Im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das im März 2026 vom Bundestag verabschiedet wurde, wird die Radiologie noch explizit als ein systemrelevantes Fach genannt, bei dem die Terminvergabe über die Servicestelle nicht länger als drei Wochen dauern darf. Das sehen wir nicht unähnlich. Doch obwohl uns diese spezifische Leistungspflicht auferlegt wird, betrifft uns dennoch weiterhin die Budgetierung. Im Gesetzentwurf zum neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden wir nicht ausdrücklich genannt, sondern sitzen mit allen Fachärzten in einem Boot. Dort betrifft uns u. a. die geplante Abschaffung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Für uns ist es wenig sinnvoll, dass im KHAG einerseits von uns gefordert wird, schnell zu liefern und dass im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das TSVG durch eine Änderung des § 87 SGB V gestrichen wird. Der Wegfall wirkt sich auf der Einnahmenseite radiologischer Praxen stark aus, weil die mit dem TSVG eingeführten Zuschläge 3 bis 15 Prozent der KV-Zahlungen ausmachen. Je nach KV-Bezirk treffen diese Einnahmenkürzungen die Kolleginnen und Kollegen besonders hart.
Redaktion: Das Bundesgesundheitsministerium argumentiert, dass die Zuschläge den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung nicht verbessert hätten, sondern lediglich höhere Ausgaben zur Folge hatten.
Prof. Michaely: Laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) kamen radiologische Patienten in sieben bis acht Tagen früher zu einem Termin. Das ist im Vergleich zu den Internisten z. B. sensationell schnell bei einer extrem hohen Buchungszahl. Das Grundproblem ist Folgendes: Die Patienten können Leistungen ungebremst in Anspruch nehmen, aber die Budgets der Leistungserbringer sind gedeckelt. Selbst wenn wir als Radiologen 10.000 zusätzliche Termine anbieten würden, wären nicht alle auch abzurechnen. Unsere Leistungen werden nur zum Teil vergütet. Allein in Baden-Württemberg erbrachten Fachärzte in den vergangenen zehn Jahren unentgeltliche Leistungen im Wert von 1,78 Mrd. Euro.
Redaktion: Auch die extrabudgetären Leistungen sollen begrenzt werden. Was heißt das für die Radiologie?
Prof. Michaely: Das betrifft vor allem die Strahlentherapie im Setting größerer Praxen, die Radiologie und Strahlentherapie anbieten. Beim Mammografie-Screening ist noch nicht klar, ob es auch dafür gelten wird. Weil bislang extrabudgetäre Leistungen einen Deckel bekommen sollen, wird eine Leistungssteigerung auch hier nicht mehr zu einer Mehreinnahme führen. Auch hier drohen dann unbezahlte Leistungen. Der Punktwertezuwachs beim EBM steigt zwar jeweils ein bisschen, doch wird auch hier der Einnahmendeckel mittelfristig restriktiver, weil der Zuwachs des Fallwerts begrenzt ist.
Auch an anderer Stelle hakt es. Die GOÄ wurde seit fast 30 Jahren nicht reformiert. Bei den Reformbemühungen werden technische Fächer wie die Radiologie nicht aufgewertet, sondern aktiv abgestraft. Zu dieser Gemengelage kommt nun das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit der Maxime, dass die Ausgaben nicht höher sein dürfen als die Einnahmen. Doch das gilt auch für radiologische Praxen. Unsere Leistungen waren im GKV-Bereich nie kostendeckend, mittelfristig werden die Einnahmen mit diesem Gesetz sinken. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Praxen.
Redaktion: Wo nehmen die Ausgaben besonders zu?
Prof. Michaely: Der größte Ausgabenposten von 50 bis 60 Prozent ist der Personalposten. Wir wollen unseren Mitarbeitenden gerecht werden, sie machen hervorragende Arbeit. Das zu honorieren, ist selbstverständlich. Zudem stehen wir im Wettbewerb zu anderen Arbeitgebern. Doch hat mir kürzlich eine Mitarbeiterin geschrieben, sie wolle nicht mehr Geld, sie wolle lieber fünf Stunden weniger pro Woche arbeiten – bei gleichem Gehalt. Andere wollen Lohnsteigerungen oder Tankgutscheine. Auch die Energiekosten sind enorm gestiegen. Vor dem Ukraine-Krieg zahlten wir vier bis fünf Cent pro Kilowattstunde. Jetzt sind es 20 Cent vor Steuern und Abgaben.
Redaktion: Wären in der Radiologie noch Produktivitäts- oder Effizienzsteigerungen möglich?
Prof. Michaely: Nein. Beim MRT kam etwa 2006 die parallele Bildgebung, Anfang der 2020er Jahre folgte die KI, die die Zeit in der Akquisition nochmals halbierte. Die Untersuchungen werden schneller und gleichzeitig diagnostisch besser. Sechs Knieuntersuchungen pro Stunde wären möglich, würden die Untersuchungen aber sehr verdichten und wären für Personal und Patienten sehr anstrengend. Effizienzsteigerungen setzen voraus, dass sich aus der Effizienz auch Gewinne erzielen lassen. Der Gewinn bleibt bei gedeckelter Einnahmenseite jedoch aus. Praxen, die ein Gerät schließen, würden nur teilweise Personal sparen.
Redaktion: Zurück zu den geplanten Kürzungen. Wie würden sie sich auf die Patientenversorgung auswirken?
Prof. Michaely: Ich kann mir vorstellen, dass sich mehr Fachärzte in Zukunft zurückziehen und die Kassenleistung auf das reduzieren, was bezahlt wird. Uns allen als Ärzten tut das weh. Doch sollte die Politik verstehen, welch enormen positiven Hebel die Radiologie im System bietet. Mit nur zwei Prozent der Gesamtausgaben des Gesundheitssystems beeinflussen wir 60 Prozent der Behandlungen. Die Radiologie ist eine „Low-cost-high- yield“- Disziplin.
Redaktion: Was passiert langfristig, wenn bei der Radiologie gekürzt wird?
Prof. Michaely: Das lässt sich an Beispielen schildern. Angenommen, ein junger Mensch kommt zur Tumornachsorge. Obwohl wir ein Thorax-CT und Abdomen-MRT machen, wird nur eine Untersuchung bezahlt. Doch niemand kann erwarten, dass wir dauerhaft defizitär arbeiten. Also könnten wir dem Patienten sagen, dass wir nur eine von beiden Untersuchungen machen. Für die andere müsse er im nächsten Quartal kommen oder zu einer anderen Praxis gehen. Wie auch immer: Es würde mehr Aufwand bei – mutmaßlich – schlechterer Qualität entstehen.
Oder eine Patientin kommt mit der Erstdiagnose Mammakarzinom. Vor einer Operation benötigen die Gynäkologen häufig eine Staginguntersuchung, um zu wissen, ob sich Metastasen gebildet haben. Die Kollegen müssen entscheiden, ob vielleicht erst eine Chemo- oder Strahlentherapie sinnvoll ist. Wenn wir die Staginguntersuchung nicht schnell genug anbieten, dann wird der Therapiebeginn verschoben. Für Frauen mit einer solchen Erstdiagnose ist das nicht nur eine immense psychische Belastung. Es besteht auch das Risiko der Metastasierung. So entsteht ein negativer Domino-Effekt.
Redaktion: Im Gesetzentwurf heißt es, dass die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung gebracht werden. Was schlägt die RG20 vor, um zu sparen?
Prof. Michaely: Unser liebster Vorschlag ist, die Patienten stärker durch Pauschalzahlungen an die Krankenversicherung oder Selbstbehalte in die Pflicht zu nehmen und gleichzeitig die ärztlichen Leistungen zu entbudgetieren, damit wir alle Leistungen nach EBM ausbezahlt bekommen. Durch Selbstbehalte ließen sich enorme Ressourcen einsparen. Derzeit erbringen wir viele Leistungen, von denen wir selbst nicht überzeugt sind. Das geschieht beispielsweise, wenn Patienten bei einer Diagnose sichergehen möchten und mit Überweisungen von mehreren Zuweisern kommen, die nichts voneinander wissen. Eine Selbstbeteiligung würde hier zu weniger Untersuchungen bei besserer Medizin führen und das Verursacherprinzip und die Eigenverantwortung der Patienten stärken. Wer weiß, welche Kosten er verursacht, wird darauf eher Rücksicht nehmen.
Redaktion: Enthält der Gesetzentwurf dazu einen Passus?
Prof. Michaely: Nein, es stört uns, dass die Patientensteuerung darin keine Rolle spielt. Obwohl gespart werden soll, können Patienten in Deutschland weiterhin unbegrenzt zum Arzt gehen. Vielleicht müssen sie zukünftig das Primärarztsystem nutzen. Bei Privatpatienten sehen wir, dass Selbstbehalte dazu führen, bewusst über die Notwendigkeit von Behandlungen nachzudenken. Doch wenn die Leistung den Patienten nichts kostet, wird gerne „nur zur Sicherheit“ nachgeschaut.
Vielen Dank!
- Zum Kabinettsentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beim Bundesgesundheitsministerium
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