Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.07.2017 Änderungen bei dem Mammographie-Screening-Programm beschlossen, die in Kürze nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten werden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen das Einladungsschreiben und die Entscheidungshilfe (früher: Merkblatt).
Das Einladungsschreiben wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Mit der Einladung wird die Frau über die Möglichkeit eines ärztlichen Aufklärungsgespräches vor einer Mammographie-Untersuchung informiert.
Für den Fall, dass die Frau das Gespräch nicht in Anspruch nehmen möchte, wird dem Einladungsschreiben eine Verzichtserklärung hinzugefügt.
Außerdem wird die Frau darauf hingewiesen, dass sie es der Zentralen Stelle mitteilen soll, wenn sie keine (weitere) Einladung erhalten möchte, zum Beispiel bei einer vorliegenden Brustkrebserkrankung.
Das im Oktober 2015 überarbeitete Merkblatt wurde zu einer sogenannten Entscheidungshilfe weiterentwickelt. Eine Checkliste mit Informationen und Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen („Spricht für bzw. gegen die Teilnahme/Ich bin mir unsicher/Spielt für meine Entscheidung keine Rolle“) soll den Frauen bei ihrer Entscheidung helfen, die sich noch unsicher hinsichtlich ihrer Teilnahme am Screening-Programm sind. Dabei wird die Frau ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie noch offene Fragen auch mit ihrem Frauenarzt oder ihrem Hausarzt besprechen kann.
Die weiteren Änderungen betreffen
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