Im Newsletter-Editorial der RWF-Ausgabe Nr. 04/2023 hatten wir bereits kurz über die zusätzlichen Finanzhilfen für radiologische Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch berichtet. Hier folgen weitere Details zur Ausgestaltung und den Folgen für die betroffenen Praxen.
Die wesentlichen Inhalte dieser Regelungen, die für das gesamte Jahr 2023 gelten, lassen sich in den fünf Unterpunkten zusammenfassen:
Die Stromkosten einer radiologischen Praxis betragen 48.000 Euro pro Quartal, und zwar bei einem Stromverbrauch von 120.000 kWh (das entspricht einem Strompreis in Höhe von 40 Cent/kWh). Kostenerstattungen durch andere Stellen erfolgen nicht.
Die Gesamteinnahmen der Praxis im Jahr 2021 betragen 4 Mio. Euro, davon 2,4 Mio. Euro GKV-Einnahmen. Die Nicht-GKV-Einnahmen (1,6. Mio. Euro) werden zu 44 Prozent berücksichtigt, also mit 704.000 Euro. Aus dieser Summe errechnet sich ein GKV-Anteil von 77,32 Prozent (Rechnung: 2,4 Mio. Euro / [2,4 Mio. Euro + 704.000 Euro] = 77,32 Prozent)
Die zusätzlichen Stromkosten gegenüber dem Referenzpreis von 29 Cent/kWh betragen 13.200 Euro.(Rechnung: [0,40 Euro/kWh – 0,29 Euro/kWh] x 120.000 kWh = 13.200 Euro). Dies ergibt auf Basis des GKV-Anteils (77,32 Prozent) einen Betrag von 10.206,24 Euro. Erstattet werden davon 95 Prozent, somit 9.695,93 Euro.
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