FRAGE: „Im Zuge der Telematik-Infrastruktur (TI) werden die Versandpauschalen für den Postversand für ärztliche Fachgruppen jeweils unterschiedlich limitiert. Da die Übermittlung eines schriftlichen Befunds einen integralen Bestandteil einer radiologischen Leistung darstellt, wägen wir derzeit ab, inwieweit es für uns als Praxis juristisch legitim ist, Befunde an die Überweiser ausschließlich per eArztbrief zu übermitteln und auf Papier verzichten. Wie lautet Ihre Einschätzung?“
ANTWORT: Sie können die Befunde auch ausschließlich per elektronischen Arztbrief (eArztbrief) an diejenigen Überweiser übermitteln, die entsprechend technisch ausgestattet sind. Bei der Neuregelung der Vergütung der Versandkosten war gerade der Anschub von eArztbriefen im Fokus.Folgendes gilt es hierbei zu beachten:
Vor diesem Hintergrund macht eine Umstellung auf die Versendung per eArztbrief – je nach Versandvolumen – wirtschaftlich jedenfalls ab dem 01.10.2023 Sinn. Dann werden die Kostenpauschalen von 81 Cent für Porto (Nr. 40110) und 10 Cent für Fax (Nr. 40111) für Radiologen auf 76,95 Euro begrenzt.
Höchstwerte für EBM-Pauschalen Porto & Fax |
Für Radiologen gelten folgende Höchstwerte bei der Abrechnung von Porto- und Faxkosten
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(beantwortet von RAin, FAin MedizinR Taisija Taksijan, LL.M., legal-point.de)
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