Strahlenschutzregisternummer gewinnt für Beschäftigte in der Medizin an Bedeutung

von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn

Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) haben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen für das Strahlenschutzregister ergeben. Beschäftigte, die in ihrem Beruf erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, werden in Zukunft noch besser geschützt. Künftig erhalten alle Betroffenen eine Strahlenschutzregisternummer, die auch bei Arbeitsplatz- oder Namenswechsel unverändert bleibt. Betroffen sind auch Beschäftigte in der Medizin. 

Strahlenschutzregisternummer für Personen in der Medizin

Mithilfe der neuen Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) sollen Informationen verlässlicher erfasst und die eindeutige Zuordnung der Strahlendosis zur entsprechenden Person deutlich verbessert werden. In der Medizin sind insbesondere Personen betroffen, die sich in einem Strahlenschutzbereich (Überwachungsbereich oder Kontrollbereich) aufhalten und die im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als einem mSv oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 mSv für Hände, Unterarme, Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 mSv erhalten können. Diese Bestimmungen und Grenzwerte gelten jedoch nicht für Patienten.

Bundesamt für Strahlenschutz ist zuständig

Verantwortlich für die Vergabe der SSR-Nummer ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das das berufliche Strahlenschutzregister betreibt. Das BfS überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für die zulässige jährliche Strahlenbelastung und die Berufslebensdosis sowie die Ausgabe von Strahlenpässen. Die eindeutige Zuordnung von Informationen über die jeweilige Strahlenbelastung zu den einzelnen Mitarbeitern soll deren Einsatz besser planbar machen. Denn Unternehmen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten so einzusetzen, dass die Strahlendosis, der diese ausgesetzt sind, den Grenzwert von 20 mSv im Kalenderjahr nicht übersteigt. Darüber hinaus ist die Ermittlung von Dosiswerten über ein gesamtes Berufsleben hinweg beispielsweise entscheidend für die Anerkennung von Berufskrankheiten.

Entwicklung des Strahlenschutzregisters

Das Strahlenschutzregister reicht bis in die 1990er Jahre zurück und umfasst derzeit Angaben zu etwa 1,7 Mio. beruflich exponierten Personen. Aktuell befinden sich ca. 440.000 Personen in der Überwachung. Davon stammt die mit Abstand größte Gruppe mit knapp 300.000 Personen aus dem medizinischen Bereich. Die Strahlenbelastung bei dieser Berufsgruppe liegt im Durchschnitt bei 0,3 mSv pro Jahr und Person.

In den meisten Berufsgruppen konnte über die Jahre hinweg ein erfreulicher Rückgang der beruflichen Expositionen beobachtet werden. Eine Ausnahme bilden Arbeitsplätze mit erhöhter natürlicher Strahlenbelastung, insbesondere durch Radon. Hier liegt die durchschnittliche Strahlenbelastung pro Jahr und Person bei 3,5 mSv. Aus diesem Grund wird auch mit dem neuen StrlSchG seit Jahresbeginn 2019 die Überwachung der beruflich bedingten Radonexposition erheblich ausgeweitet.

Beantragung der SSR-Nummer

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS sowie die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen. Die Nummer wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus Sozialversicherungsnummer und Personendaten des jeweiligen Beschäftigten abgeleitet.

Merke

Arbeitgeber haben bis zum 31.03.2019 Zeit, die SSR-Nummer für ihre aktuell in der Strahlenschutzüberwachung befindlichen Mitarbeiter zu beantragen.

 

Weiterführende Hinweise

  • Informationen des BfS zum Strahlenschutzregister online unter www.bfs.de/ssr