SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind mit dem 25.05.2022 außer Kraft getreten.

Maßnahmen fallen weg

Damit entfallen verpflichtende Maßnahmen wie

  • die Erstellung eines Hygieneplans,
  • die betriebsbedingte Kontaktreduzierung,
  • die Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2,
  • die verpflichtende Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung oder
  • die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Diese allgemeinen Arbeitsschutzregelungen galten nicht nur in Arztpraxen und Kliniken, sondern generell in Betrieben.

BGW-Tipps zum Infektionsschutz

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, werde das Ansteckungsrisiko in allen Lebensbereichen noch für einen relevanten Zeitraum hoch bleiben. Um Arbeitgeber in der eigenverantwortlichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus zu unterstützen, stellt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hierzu Informationen sowie Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz als Hilfestellung zur Verfügung.