Am 21. März 2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach §116b SGB V (ASV-RL) beschlossen. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinie nicht beanstandet hat, wurde sie nun vom G-BA veröffentlicht. Die Richtlinie tritt nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie finden sie unter www.rwf-online.de unter „Downloads/Arbeitshilfen“.
Die Richtlinie gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt Grundsätzliches, also welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche personellen Anforderungen hierbei gelten. Weitere Regelungsinhalte betreffen die Beschreibung des Behandlungsumfangs einschließlich der Definition schwerer Verlaufsformen, die Qualitätssicherung, Überweisungserfordernisse sowie die Information der Patienten. Für Radiologen ist die Richtlinie interessant, da sie regelmäßig bei den zu bildenden interdisziplinären Teams hinzugezogen werden.
Zu den einzelnen Katalogleistungen wird der G-BA zeitnah weitere Konkretisierungen vornehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
(mitgeteilt von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de)
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