MietrechtQuadratmetermiete: Tatsächliche Fläche ist entscheidend
Ist eine echte Quadratmetermiete vereinbart – etwa durch Angabe eines Mietpreises pro Quadratmeter (qm) – ist die Miete stets nach der tatsächlichen Fläche zu berechnen. Eine Flächenabweichung führt dann unabhängig vom Ausmaß zur Rückzahlung überzahlter Miete gemäß § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Urteil des Oberlandesgerichts [OLG] Dresden vom 19.03.2025, Az. 5 U 1633/24).