In der Nr. 8/2013 haben wir über ein Rundschreiben der KBV vom 18. Juni 2013 berichtet, wonach der Zulassungsstatus von Kortikoiden bei Behandlungen des Bewegungsapparates grundsätzlich nur intraartikuläre Injektionen abdeckt. Das bedeutete, dass Radiologen periradikuläre Injektionsbehandlungen (PRT) mit Kortikoiden nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbringen konnten. Ein Off-Label-Use der Kortikoide mit Abrechnung als IGeL bei GKV-Patienten war zwar möglich, aber mit den bei derartigen Anwendungen üblichen Risiken (Haftungsfragen etc.) verbunden.
Inzwischen hat sich die Situation aber geändert, denn ein Kortikoid – Volon A 40 der Firma Dermapharm – hat eine Indikationserweiterung für die intrafokale Anwendung unter anderem bei zervikaler, thorakaler und lumbaler Radikulopathie und damit für die PRT erhalten. Der generelle Ausschluss von Kortikoiden – wie im Schreiben der KBV dargestellt – gilt also nicht mehr. Kortikoide anderer Hersteller mit einer entsprechenden Indikationserweiterung sind der Redaktion des RWF nicht bekannt.
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