Praxis im Internet – darauf sollten Sie achten

von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Telefon- und Branchenbücher haben ausgedient. Gesundheitsinformationen, Arzt- bzw. Radiologiepraxen werden heute online gesucht und gefunden. Möchten Sie dies auch für Ihre Praxis nutzen, sollten Sie einige Formalitäten beachten.

„Cookie-Banner“

Fast alle Websites nutzen Cookies. Sie sollten daher ein sog. Consent-Management-Tool (auch „Cookie-Banner“ genannt) auf Ihrer Website einrichten, um die Nutzer Ihres Internet-Angebots darüber zu informieren, was während der Nutzung mit ihren Daten passiert. Dabei ist ihnen die Möglichkeit einer aktiven Zustimmung zu gewähren – ohne diese Einwilligung (durch „Klick“ oder Kreuzchen) dürfen keine Daten gesammelt und verarbeitet werden, die für die Seitenfunktion nicht erforderlich sind.

Datenschutzerklärung

Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine Datenschutzerklärung vorzuhalten. Bei der Nutzung von Social-Media-Diensten ist in Bezug auf Datenschutz und Schweigepflicht gewisse Vorsicht geboten. Neben der Einbindung von Plug-Ins (z. B. des nach oben gerichteten „Facebook-Daumens“) birgt die Freigabe von Adress- und Kontaktverzeichnissen das Risiko, unbewusst Rechte zu verletzen.

Impressumspflicht

Wie die Datenschutzerklärung sollte auch das Impressum Ihres Internet-Auftritts von jeder Seite aus mit einem „Klick“ erreichbar sein. Um der Impressumspflicht zu entsprechen, sollten Sie folgende Informationen liefern:

  • Name und Anschrift des Angebotsbetreibers
  • Elektronische Kontaktaufnahmemöglichkeit (E-Mail/Online-Formular)
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung und Verleihungs-Staat
  • Einschlägige berufsrechtliche Regelungen (z. B. Berufsordnung)
  • Zuständige Kammer und KV

Merke

Für Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen gelten weitere Bekanntmachungspflichten.

 

Haftung

Website-Betreiber haften für Richtigkeit und Wahrheit der dargebotenen Informationen. Als Radiologe dürfen Sie via Website sachlich und wahrheitsgemäß informieren. Ungefragtes Kopieren und Übernehmen fremder Bilder oder Texte sollte dabei besser unterbleiben. Genehmigte Fotos und Zitate sind grundsätzlich mit Quellenangaben zu versehen. Wenn Sie selbst Abbildungen Ihres Personals oder Ihrer Patienten anfertigen, sollte dies nicht ohne Vorabinformation und schriftliche Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen.