Bereits im Jahr 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) bei bestimmten Indikationen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. Bis heute gibt es jedoch für PET-Untersuchungen bei den vom G-BA beschlossenen Indikationen keine Abrechnungsziffer im EBM. Das könnte sich demnächst ändern.
Grund: In dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber dem Bewertungsausschuss quasi eine letzte Frist gesetzt: Für Beschlüsse des G-BA, die bereits in Kraft getreten sind, muss der Bewertungsausschuss bis zum 23. Januar 2016 im EBM entsprechende Abrechnungspositionen beschließen, somit auch für die PET. Es bleibt abzuwarten, ob diese Frist vom Bewertungsausschuss eingehalten wird. Sobald die EBM-Anpassung beschlossen wurde, wird das RWF berichten.
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