Neues Gesetz entlastet Kliniken und Praxen

Im Schnellverfahren ist Ende März das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossen worden, das Regelungen für Klinken und den ambulanten Bereich umfasst. In den Krankenhäusern sollen insbesondere die Bettenkapazitäten erhöht und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten geschaffen werden. Für verschobene, planbare OPs ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Für die Arztpraxen ist ein Ausgleich vor allem bei einem Ausfall extrabudgetärer Leistungen geplant. Zudem sollen die KVen sicherstellen, dass die vertragsärztliche Tätigkeit fortgeführt werden kann. Vieles an den Regelungen ist noch unklar. Über die weitere Umsetzung halten wir Sie auf dem Laufenden!