von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen.Auch für Radiologen ist eine interessante Option dabei.
Von den insgesamt neun neuen Abrechnungsempfehlungen dürften für Radiologen vor allem die Empfehlungen zu Nr. 60 GOÄ (120 Punkte, 16,09 Euro beim Faktor 2,3) interessant sein. Die BÄK empfiehlt nicht nur
Praxistipp |
Führen Sie aus Transparenzgründen in der Rechnung auch bei den originär beibehaltenen Ziffern die neuen Leistungsbeschreibungen auf der Rechnung an. Bei Analogziffern ist dies ohnehin nach § 12 Abs. 4 GOÄ obligatorisch. |
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