Die neue Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL) tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30.01.2020 zum 01.01.2020 in Kraft und löst die alte QBK-RL vom 09.02.2001 ab. Auslöser für die Anpassung war ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.05.2018 (Az. L 7 KA 52/14), in dem es um die unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des Qualitätsbeurteilungs-Verfahrens ging. Über weitere Details berichten wir in der nächsten Ausgabe des RWF.
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