Fachkunde-Erwerb im Strahlenschutz: Persönliche Anwesenheit von Bedeutung

von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Strahlenschutzes sollten einen mindestens 50-prozentigen Präsenzteil (im Verhältnis zu e-Learning-Inhalten) beinhalten. Der persönliche Austausch zwischen Kursteilnehmern und Dozenten darf nicht zu kurz kommen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW mit Urteil vom 21.09.2016, Az. 13 A 300/17 bestätigt.

Sachverhalt

Eine Anbieterin von Kursen zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen hatte einen „Grundkurs mit integrierter Unterweisung (Theorie)“ als kombinierten e-Learning- und Präsenzkurs für Ärzte entwickelt. Die Anerkennung des Kurses als Fortbildungsmaßnahme nach dem Strahlenschutzrecht war allerdings mit der Begründung abgelehnt worden, der Präsenzteil des Kurses müsse mindestens 50 Prozent der gesamten Kursdauer betragen.

Die daraufhin erhobene Klage der Anbieterin mit dem Ziel, eine Anerkennung des Kurses mit einem Online-Anteil von 70 Prozent oder zumindest eine Verpflichtung zur Neubescheidung zu erreichen, hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hielt die Überlegung, bei der Wissensvermittlung dem direkten gedanklichen Austausch zwischen Dozent und Kursteilnehmer(in) eine gewichtige Rolle einzuräumen, für vernünftig und die gleichmäßige Verteilung des Zeitkontingents auf Online- und Präsenzphase für vertretbar.

Entscheidungsgründe

Diese Entscheidung bestätigte das OVG in zweiter Instanz. Wie das Verwaltungsgericht maß auch das OVG der unmittelbaren Interaktion zwischen den Teilnehmern und den Dozenten besondere Bedeutung bei. Für Kursteilnehmer sei es von Vorteil, den Lernprozess in der Präsenzphase aktiv mitgestalten, ihren individuellen Informationsbedarf decken und Fragen stellen zu können. Bei einem Kurskontingent von insgesamt 18 Zeitstunden sei eine Präsenzphase von 30 Prozent zu knapp bemessen, um auf alle Fragen der Teilnehmer in ausreichender Weise einzugehen. Vor dem Hintergrund des Ziels, die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern vor Strahlen zu schützen, sei der Anbieterin eine Verlängerung der Präsenzphase um etwa dreieinhalb Stunden zumutbar.

Praxistipp

Als Fortbildungsteilnehmer sollten Sie, um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden, vor Belegung eines Kurses dessen Eignung und Anerkennung überprüfen. Beträgt der Anteil, den Präsenzphasen dabei einnehmen, weniger als 50 Prozent, so ist Vorsicht geboten.