Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.01.2021 die strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 umstrukturiert und neu bewertet. Von diesen Änderungen sind auch Radiologen betroffen, die über eine Genehmigung zur Weichstrahl- oder Orthovolttherapie verfügen.
Der Bewertungsausschuss hat folgende Änderungen beschlossen:
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