Deutliche Senkung der Vergütung für Orthovolttherapie ab 2021

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.01.2021 die strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 umstrukturiert und neu bewertet. Von diesen Änderungen sind auch Radiologen betroffen, die über eine Genehmigung zur Weichstrahl- oder Orthovolttherapie verfügen.

Der Bewertungsausschuss hat folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Bewertung der Nr. 25310 für die Weichstrahl- oder Orthovolttherapie sinkt zum 01.01.2021 von bisher 126 Punkten je Behandlungstag auf 92 Punkte (10,23 Euro).
  • Die Kostenpauschale Nr. 40841 (23,85 Euro) für individuell angepasste Ausblendungen, Kompensatoren und/oder individuell gefertigte Lagerungs- bzw. Fixationshilfen wurde zum Jahresende gestrichen.
  • Die Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung – Nr. 25314 – steigt zum 01.01.2021 von bisher 90 Punkten auf 257 Punkte (28,59 Euro).
  • Die strahlentherapeutischen Leistungen werden ab 2021 für zunächst zwei Jahre innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Die Höhe der Vergütung ist damit abhängig von den regionalen Honorarverteilungsregelungen.